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Auflistung nach Schlagwort "Verwaltungsprozess"

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  • Graue Literatur
    Achtung: Smart! – Möglichkeiten und Grenzen der Idee der ‚Smart City‘ für deutsche Kommunen.
    (2020, Univ.-Verl. der TU Berlin) Konieczek-Woger, Magdalena; Naeth, Alexander
    Aktuell erleben Städte u. a. als Vierte Industrielle Revolution oder Digitalisierung bezeichnete Umwälzungen. Gleichzeitig stehen sie vor Herausforderungen wie dem Klimawandel, der wachsenden Globalisierung, aber auch dem demografischen Wandel. Wachstum bzw. Schrumpfung erzeugen unterschiedliche Handlungsspielräume. Die Entwicklung von Smart-City-Ansätzen findet immer unter diesen Bedingungen statt. Die Logiken der ‚Smart City‘ und insbesondere die Tauglichkeit ihrer Lösungen verlangen entsprechend nach einer kritischen Auseinandersetzung. Zentrale Fragen der Publikation lauten daher: Welche Risiken beinhaltet die Smart-City-Idee? Wie sind deutsche Kommunen diesbezüglich aktuell aufgestellt? Wie können Handlungsempfehlungen für Kommunen aussehen? Dafür werden die generellen kommunalen Herausforderungen sowie die theoretischen und technischen Wurzeln der Smart-City-Idee und die Möglichkeiten und Grenzen für Smart-City-Ansätze betrachtet. Außerdem erfolgt eine Darstellung des Stands der Umsetzung. Aus dem gewonnenen Überblick werden die Chancen und Vorteile der ‚Smart City‘ gegen die Möglichkeiten und Grenzen der Kommunen abgewogen. Was letztere tun müssen, um angesichts der Herausforderungen die Chancen der ‚Smart City sicher und nachhaltig zu nutzen und sie als Teil der integrierten Stadtentwicklung zu gestalten, präsentiert die Publikation in Form von Handlungsempfehlungen.
  • Graue Literatur
    Die allgemeine Gestaltungsklage als Klageart im Verwaltungsprozeß.
    (1987) Strahl, Gerhard
    Im deutschen Recht wird von einer Gestaltungswirkung allgemein dann gesprochen, wenn eine bislang bestehende Rechtslage umgestaltet, das heißt neu begründet, aufgehoben oder abgeändert wird. Mit der Gestaltungsklage erstrebt der Kläger eine solche Gestaltungswirkung, die unmittelbar mit Rechtskraft des Urteils eintritt. Die Gestaltungsklage ist dabei nicht allein im Verwaltungsprozeß, sondern ebenfalls in den anderen Gerichtszweigen bekannt. Die Verwaltungsgerichtsordnung hat die Gestaltungsklage ausschließlich in der speziellen Form der Anfechtungsklage konkretisiert, die aber in untrennbarem Zusammenhang mit dem Rechtsschutz des Bürgers bei Erlaß von Verwaltungsakten steht. Ziel der Arbeit ist es, ausgehend vom Zivilrecht, die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer allgemeinen Form der Gestaltungsklage im Verwaltungsprozeßrecht dazustellen und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen herauszuarbeiten. Hierzu werden Beispiele gebracht. chb/difu
  • Monographie
    Allgemeines Verwaltungsrecht. 14. überarb. u. erg. Aufl.
    (2002, Beck) Maurer, Hartmut
    Das Lehrbuch behandelt die einzelnen Rechtsinstitute des Allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich seiner Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht. Dabei wird auch auf die zunehmenden Berührungspunkte des deutschen Verwaltungsrechts zum Europarecht eingegangen. difu
  • Monographie
    Allgemeines Verwaltungsrecht. 15. überarb. u. erg. Aufl.
    (2004, Beck) Maurer, Hartmut
    Das Buch behandelt die einzelnen Rechtsinstitute des Allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich seiner Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht. Schwerpunkte der Darstellung sind: die verwaltungsrechtlichen Grundbegriffe; die Handlungsformen der Verwaltung; das Verwaltungsverfahren; die Verwaltungsorganisation sowie das System der staatlichen Ersatzleistungen. Die Neuauflage berücksichtigt bei den verwaltungsrechtlichen Rechtsquellen nun auch das europäische Gemeinschaftsrecht. Dargestellt sind grundlegend neue Linien der Rechtsprechung zu den Nebenbestimmungen. difu
  • Graue Literatur
    Auf dem Weg zu einer offenen, smarten und vernetzten Verwaltungskultur. 15.-16. März 2012 in Friedrichshafen. Proceedings.
    (2012)
    Aus dem Inhalt: "Electronic Government": Martin Brüggemeier, Manfred Röber: "PuMa reloaded" - Überlegungen zu einer Erneuerung des Public Management im Lichte von Electronic Government (S. 23- 34); Ralf Daum: Regionales Servicecenter Vergaben - Weiterentwicklung einer regionalen E-Vergabeplattform zu einem Shared Service Center (S. 35- 46); Sirko Schulz, Tino Schuppan: Development of a European Framework for e-Government Competences (S. 47-58: - "Prozessmanagement": Jörg Becker et al.: Prozessorientierte Verwaltung - Status quo und Forschungslücken (S. 61-72); Marten Jurisch et. al.: Entwicklung eines Domänenmodells zur Identifikation und Analyse von Prozessketten (S. 73-82); Jörg Becker et al.: Fachkonzeptionelle Modellierung von Berichtspflichten in Finanzaufsicht und Verwaltung mit dem H2- Toolset (S. 83-94); "Rechtsinformatik": Matthias Pocs: Vier Augen, zwei Behörden und eine Technik für künftige Biometrie-basierte Kriminalitätsbekämpfung (S. 97-112); Jörn Freiheit: Sicherheitseigenschaften neuerer Systeme zur E-Mail-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden (S. 113-125); Astrid Schumacher et al.: Die Entwicklung der BSI-Richtlinie für das rechtssichere ersetzende Scannen (S. 127-136); Erich Schweighofer, Walter Hötzendorfer: Elektronische Identitäten - öffentliche und private Initiativen (S. 137-148).
  • Graue Literatur
    Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen.
    (2006)
    Der KGSt-Bericht schreibt die Empfehlungen zu den Aufbewahrungsfristen fort (die letzte Fassung stammt aus dem Jahre 1997). Ausgehend von den gebotenen Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen werden darin u. a. Möglichkeiten und Grenzen des Zusammenwirkens zwischen den aktenführenden Organisationseinheiten einerseits und dem Kommunalarchiv andererseits beschrieben. In der Praxis bedeutet dies, dass die dauernde Aufbewahrung nicht Aufgabe von Registraturen und Sachbearbeitungsablagen ist, sondern den Archiven obliegt, denn spätestens nach 30 Jahren sind sämtliche Unterlagen gemäß Landesarchivgesetzen dem Archiv anzubieten. Zusätzlich wird empfohlen, auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung, laufend im Zusammenwirken mit dem Archiv das Schriftgut für den weiteren Umgang zu bewerten. Im Abschnitt 3 gibt es detaillierte Hinweise zu den gesammelten Stichwörtern, den Aufbewahrungsfristen und zusätzliche Bemerkungen und Hinweise. Im Anhang befindet sich die Tabelle mit den aktualisierten Aufbewahrungsfristen. Dabei gilt nach wie vor, dass die Fristen empfehlenden Charakter haben und die Verwaltungen vor Ort dafür verantwortlich sind, welche Aufbewahrungsfrist im Einzelfall festgelegt wird, wenn es keine normativen Vorgaben gibt (was die Regel ist). (Um die Nutzung der Tabelle mit allen Aufbewahrungsfristen in der kommunalen Praxis zu erleichtern, ist die Tabelle als Excel-Datei unter der KIKOS-Kennung 20060803B0010 eingestellt worden und kann von dort aus heruntergeladen werden). difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    Automatisierung und digitale Assistenzsysteme.
    (2019, Institut für den Öffentlichen Sektor) Plazek, Michael
    Die öffentliche Verwaltung trifft ihre Entscheidungen auf Basis eines gesetzlichen Auftrags und klar definierter Regeln. Digitale Assistenzsysteme und Automatisierungsprozesse setzen hier an, sie können die Behördenmitarbeiter bei Routinearbeiten entlasten und bei komplexen Entscheidungsprozessen effektiv unterstützen. Die integrierte Nutzung der Modellierungsstandards DMN und BPMN ermöglicht es, entsprechende Projekte ressourcenschonender und nachhaltiger zu realisieren. Die anstehende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bietet dabei eine große Chance, die Potenziale der Automatisierung in der deutschen Verwaltung zu testen.
  • Zeitschriftenaufsatz
    BayVGH, Beschluß vom 25.8.1989 Nr.14 B 87.03332, rechtskräftig.
    (1990)
    Der Kläger, Inhaber eines landwirtschaftlichen Anwesens, beantragte die Baugenehmigung für zwei Putenmastställe mit je 975 Quadratmeter für insgesamt achtausend Puten. Die Gemeinde versagte das Einvernehmen wegen der Beeinträchtigung des Ortsbilds. Untätigkeitsklage und Verpflichtungsklage waren erfolglos. Mit der Berufung verfolgte der Kläger sein Begehren zunächst weiter, änderte dann jedoch seinen Antrag auf die Errichtung zweier Ställe für fünftausend Puten. Der BayVGH erklärte die geänderte Klage mangels Rechtsschutzinteressen unzulässig. Im nichtamtlichen Leitsatz ist ausgeführt, daß die Änderung des Bauantrags bei der Gemeinde einzureichen ist. Soll eine Antragsänderung unmittelbar im gerichtlichen Verfahren zulässig sein, darf sie weder aus der Sicht der BAugenehmigungsbehörde noch der planungsrechtlichen Zuständigkeit der Gemeinde und der nachbarlichen Interessen wesentlich neuen Streitstoff liefern. (-y-)
  • Graue Literatur
    Bedarfsgerechte Raumplanung. Gender Practice und Kriterien in der Raumplanung. Endbericht. Kurzfassung.
    (2006) Zibell, Barbara
    "Bedarfsgerecht Planen" ist eines von 32 Teilprojekten des Interreg IIIB-Projekts "GenderAlp! Raumentwicklung für Frauen und Männer." Es umfasst als ersten von drei Teilen die Sammlung von Gender Practice Projekten im Bereich der Raumplanung auf kommunaler, regionaler und Landesebene. Die Broschüre stellt die Kurzfassung des ersten Berichtsteils dar. Die Beispiele vor allem aus dem deutschsprachigen Raum zeigen, wie auf allen Ebenen der Verwaltung versucht wird, Gender Mainstreaming in das Verwaltungshandeln zu implementieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bilden Planungsbeispiele zu den Themen Wohnen und Arbeiten. In ihrer Aufbereitung basiert die Kurzfassung auf dem zweiten Berichtsteil, der Ableitung von Gender Qualitätszielen und -kriterien. Diese Ziele und Kriterien betreffen nicht nur materiell-inhaltliche Aspekte, die für die Entwicklung von Planungsprodukten und konkreten Projekten relevant sind, sondern insbesondere auch solche, die sich auf Planungsprozesse und Entscheidungsstrukturen beziehen: Zur Umsetzung von Gender Mainstreaming bedarf es nicht nur des entsprechenden Gender Wissens, sondern auch veränderter Prozesse und Strukturen. Die Ziele und Kriterien wurden daher nach produkt-, prozess- und strukturbezogenen unterschieden. Produkte, Prozesse und Strukturen bilden daher in der Kurzfassung die zentralen Kapitel, denen die verschiedenen Beispiele für Gender Ziele und Kriterien zugeordnet sind, je nachdem, ob sie eher auf die konkret materielle Umsetzung von Gender Mainstreaming in Projekten, Plänen und Programmen, auf die Verbesserung von Planungs- und Entscheidungsprozessen oder auf die strukturelle Veränderung der Organisation planender Verwaltungen abzielen.
  • Monographie
    Behördenvertreter vor dem Verwaltungsgericht. Leitfaden für die Praxis.
    (1997, Rehm) Kronisch, Joachim; Gohde, Dietrich
  • Zeitschriftenaufsatz
    Beiladung einer Gemeinde im Streit um ein Factoring Outlet-Center.
    (2003, Boorberg)
    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.2001 - 1 OB 2961/01 -. In diesem Beschluss geht es um die Frage, ob Nachbargemeinden zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren beizuladen sind, in dem es um die abgelehnte Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung geht, mit der ein Factoring Outlet-Center dargestellt wird. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans will die klagende Gemeinde den Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Outlet-Center vorbereiten. Das Verwaltungsgericht (VG) hatte zwar die Beiladung des Vorhabenträgers vorgenommen, jedoch die von drei Städten, die sich von dieser Planung betroffen sehen, abgelehnt. Deren Beschwerde hatte insoweit Erfolg, als das VG zu einer erneuten Entscheidung über die Beiladungsanträge angehalten worden ist, die nach dem Inhalt der Entscheidung des OVG wohl nur zugunsten der Städte ausfallen kann. difu
  • Graue Literatur
    Die Beschwer im Verwaltungsprozeß.
    (1963) Stich, Gottfried
    Der Begriff der "Beschwer" im Prozeß bedeutet das unmittelbar rechtliche Betroffenwerden einer Partei durch eine in ihrer Stellung zur Gegenpartei benachteiligende Entscheidung, die von einer staatlichen Instanz erlassen worden ist.Wann diese Betroffensein als erforderliche Voraussetzung für die Durchführung eines Rechtsbehelfs im Einzelfall vorliegt, ist auch heute noch großen Unsicherheiten und Unklarheiten ausgesetzt.Insbesondere bei der verwaltungsrechtlichen Verpflichtungsklage und Anfechtungsklage bestehen Schwierigkeiten, die sich wesentlich von den mit der zivilprozessualen Beschwer verknüpften Problemen unterscheiden.Sinn der Arbeit ist es daher, die Beschwer aus dem Blickpunkt der besonderen Gegebenheiten des Verwaltungsprozesses zu sehen und dabei nicht die Verbindung zu der Gestalt des Begriffs der Beschwer, die sie insbesondere im Zivilprozeß erfahren hat, abreißen zu lassen.Darüberhinaus werden auch die Verfahrensordnungen berücksichtigt, die der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit besonders nahestehen, insbesondere die Sozialgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und der Strafprozeß. kp/difu
  • Graue Literatur
    Bewährte Methoden, kompetente Beratung - das CC VBPO. Erfolgsbilanz. Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation.
    (2005)
    Mit der E-Government-Initiative BundOnline hat sich die Bundesregierung verpflichtet, alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online bereitzustellen. Das CCVBPO bietet den Behörden eine fachliche und methodische Unterstützung bei der Durchführung von Prozessanalysen/- optimierungen, der Einführung von Vorgangsberatungenssytemen sowie der organisatorischen Beratung bei der Einführung der Basiskomponente Formularserver -Formular-Management-System. Die Arbeit des Kompetenzzentrums Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation (CCVBPO) wurde am 01.10.2002 aufgenommen und endet im Rahmen von BundOnline am 31.12.2005. In dieser Zeit hat das CCVBPO ca. 250 Aufträge in 60 Bundesbehörden aus allen Ressorts der Bundesverwaltung durchgeführt. Ziel des CCVBPO ist die Schaffung eines medienbruchfreien Verwaltungsprozesses unter Einsatz moderner Informationstechnik auf Basis optimierter Geschäftsprozesse. Damit wird ein Beitrag geleistet zur Verwaltungsmodernisierung. Die Bilanz der Arbeit des CCVBPO mit einer ausführlichen Darstellung des Beratungsansatzes und - angebotes ist Gegenstand des Berichtes. sg/difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    Beweisantragsrecht im Verwaltungsprozess.
    (2009, Heymann) Vierhaus, Hans-Peter
    Der Beweisantrag ist die Waffe des Anwaltes im Verwaltungsprozess schlechthin. Dies gilt umso mehr, als seit der 6. VwGO-Novelle die Schlacht normalerweise in einer einzigen Tatsacheninstanz zu schlagen ist. Trotz der hohen rechtlichen Bedeutung der Sachaufklärung und des Beweisantragsrechts im Verwaltungsprozess führen Verwaltungsgerichte - anders als Zivil- und Strafgerichte - Beweisaufnahmen nur selten durch und versuchen diese nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Beitrag spürt typischen Praxisproblemen des verwaltungsprozessualen Beweisantragsrechts aus anwaltlicher Sicht nach.
  • Graue Literatur
    Die Beweislast im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozeß.
    (1961) Deppe, Günter
    Im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß treten Beweislastprobleme auf, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen in Frage stehen. Während im Zivilprozeß der Begriff der Beweislast vielfach im Sinne einer Last oder Pflicht der Prozeßparteien aufgefaßt wird, ist die begriffliche Bestimmung der Beweislast im Verwaltungsprozeß immer noch unklar. Der Autor untersucht daher den Begriff der Beweislast, wobei er insbesondere die Vereinbarkeit einer Behauptungs- und Beweislast mit der im Verwaltungsverfahren bestehenden Untersuchungsmaxime (der Staat klärt den Sachverhalt von Amts wegen auf) berücksichtigt. Er geht detailliert auf die Verteilung der objektiven Beweislast im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß ein und stellt die Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Ansprüchen verschiedener Rechtssubjekte (Zivilpersonen, Hoheitsträger usw.) dar. kp/difu
  • Monographie
    Beweismaß und Beweislast im öffentlichen Umweltrecht. Instrumente eines verantwortungsvollen Umgangs mit technologiebedingten Risiken.
    (1995, Nomos) Berg, Thomas
    Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und wie die Beweismaßanforderung und Beweislastverteilung als effektive Instrumente für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken moderner Technologien im Umweltrecht genutzt werden können. Dabei behandelt der Autor nach einer Definition von notwendigen Begriffen wie Technik, Gefahr und Risiko die Prinzipien und Theorien der verwaltungsprozessualen Beweislast (derjenige, welcher eine ihm günstige Tatsache behauptet, muß sie auch beweisen) und des Beweismaßes (das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung). Zunächst erfolgt eine Untersuchung zur Anwendung der polizeilichen Generalklausel am Beispiel der Altlasten für Gefahrenverdachtslagen. In den Bereichen Immissionsschutz-, Atom-, Planfeststellungs-, Gefahrstoff- und Gentechnikrecht sowie im Wasserhaushaltsgesetz werden die Verteilung der Beweislast und die Anforderungen an das Beweismaß ausführlich analysiert. rebo/difu
  • Monographie
    Beweismaß und Beweislast. Untersuchungsgrundsatz und Beteiligtenmitwirkung im Verwaltungsprozeß.
    (1989) Nierhaus, Michael
    Im Rahmen von Art. 19 Abs. IV GG kann effektiver Rechtsschutz nur gewährleistet werden, wenn der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird. Beweislastnormen nehmen hier eine Komplimentärfunktion ein. Zweck der Beweislastnormen soll es sein, das an sich anwendungsfähige Recht ohne Widerspruch zur Rechtsordnung durchzusetzen. Beweislastentscheidungen schaffen demgemäß kein potentielles Unrecht. Der Autor betont, daß diese Normen nicht Rechtssätze minderer Qualität seien, deren Anwendung die besondere Gefahr eines Fehlurteils mit sich bringt. Ihr spezifisches Wesen besteht darin, eine von der nicht mehr feststellbaren Tatsachengrundlage abgelöste und auf eigenständigen Sachgründen beruhende Risikoentscheidung zu sein. Flankierend zur Rechtsschutzgarantie soll die Beweislastverteilung den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Fairneß und Waffengleichheit unter den Prozeßparteien entsprechen. jüp/difu
  • Monographie
    Beweisrecht im Verwaltungsprozess.
    (2011, Beck) Vierhaus, Hans-Peter
    Das Beweisrecht gehört zu den zentralen Materien des Verwaltungsprozessrechts. Eine große praktische Bedeutung hat es zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht, Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Bau-, Umwelt- und Technikrecht. Die Neuauflage bietet erstmals einen systematischen Gesamtüberblick. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den - aus anwaltlicher Sicht besonders wichtigen - Beweisanträgen. Sie dienen im Verwaltungsprozess, der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt wird, vor allem der Information der Beteiligten über den Stand der gerichtlichen Meinungsbildung und dem Offenhalten von Verfahrensrügen. Der Leitfaden klärt die einschlägigen Fragen von der Abfassung der Beweisanträge über ihre Verbescheidung durch das Gericht bis hin zu Reaktionsmöglichkeiten des Anwalts auf abgelehnte Beweisanträge. Beweisanträge sind fehleranfällig, und zwar gleichermaßen für Rechtsanwälte und Richter. Umso wichtiger ist die Kenntnis des notwendigen "Handwerkszeugs", das der Leitfaden vermittelt. Neben dem Beweisantragsrecht werden auch die Beweisaufnahme, die Beweiswürdigung, die Beweislast und das Beweismaß erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den jeweiligen verwaltungsprozessualen Besonderheiten. Ein Anhang enthält Beweisanträge und Beweisbeschlüsse aus der Gerichtspraxis (z.B. aus ausländer- und asylrechtlichen Verfahren).
  • Monographie
    Bildungsrechtliche Leistungsbeurteilungen im Verwaltungsprozeß.
    (1997, Haupt) Aubert, Martin
    Schulnoten und bildungsrechtliche Leistungsbeurteilungen sind öffentlich-rechtliche Akte und unterliegen oft der Anfechtung in Rechtsmittelverfahren. Das Buch befaßt sich mit dieser Anfechtung, wobei rechtsvergleichende Ausblicke nicht fehlen. Der Autor wertet besonders die eidgenössische und die bernische Rechtsprechung gründlich aus und schlägt verschiedene neue Lösungsansätze vor. Der erste Teil führt in das Thema ein und behandelt Sinn und Problematik von Leistungsbeurteilungen besonders aus erziehungswissenschaftlicher Sicht. Der zweite Teil setzt sich mit zentralen Fragen der Anfechtbarkeit von Leistungsbeurteilungen auseinander. Welche Leistungsbeurteilungen stellen anfechtbare Verfügungen dar? Welche Personen sind zur Beschwerde befugt? Der dritte Teil gilt dem Problem der Überprüfungsbefugnis (Kognition) der Verwaltungsjustizbehörden. Inwiefern können Leistungsbeurteilungen nachträglich überprüft werden? Der vierte Teil bringt eine Synthese der für die verschiedenen Bildungsstufen geltenden Normen des bernischen Bildungsrechts, soweit sie für Leistungsbeurteilungen relevant sind. difu
  • Graue Literatur
    Blockchain - Disruption der öffentlichen Verwaltung? Eine Technologie zur Neugestaltung der Verwaltungsprozesse.
    (2017) Dapp, Marcus M.; Balta, Dian; Krcmar, Helmut
    Können Algorithmen die Bescheide über Rente, Scheidung oder Steuern rechtssicher ausstellen? Wird der aktuelle Hype um die Blockchain-Technologie die Verwaltung erreichen und dort einen disruptiven Charakter haben? Diese Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung erklärt die Anwendungsszenarien von Blockchain für die öffentliche Verwaltung. Dabei gehen die Autoren auf die vielfältigen Eigenschaften dieser Technologie (keine zentrale Instanz, öffentlich einsehbar, manipulations- und ausfallsicher) ein und gehen insbesondere der Frage nach, ob sie auch umsetzungsreif für die Verwaltung ist. Dabei kommen sie zu dem Schluss, dass alle Formen von Registern, die über eine öffentlich überprüfbare Transaktionshistorie verfügen und manipulationssicher sein müssen, grundsätzlich für eine Blockchain-Umsetzung geeignet sind.
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