Beiladung einer Gemeinde im Streit um ein Factoring Outlet-Center.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.2001 - 1 OB 2961/01 -. In diesem Beschluss geht es um die Frage, ob Nachbargemeinden zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren beizuladen sind, in dem es um die abgelehnte Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung geht, mit der ein Factoring Outlet-Center dargestellt wird. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans will die klagende Gemeinde den Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Outlet-Center vorbereiten. Das Verwaltungsgericht (VG) hatte zwar die Beiladung des Vorhabenträgers vorgenommen, jedoch die von drei Städten, die sich von dieser Planung betroffen sehen, abgelehnt. Deren Beschwerde hatte insoweit Erfolg, als das VG zu einer erneuten Entscheidung über die Beiladungsanträge angehalten worden ist, die nach dem Inhalt der Entscheidung des OVG wohl nur zugunsten der Städte ausfallen kann. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 3
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S. 65-67/Rdnr.34