Beweisrecht im Verwaltungsprozess.

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München

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ZLB: R 627/152

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RE

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Abstract

Das Beweisrecht gehört zu den zentralen Materien des Verwaltungsprozessrechts. Eine große praktische Bedeutung hat es zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht, Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Bau-, Umwelt- und Technikrecht. Die Neuauflage bietet erstmals einen systematischen Gesamtüberblick. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den - aus anwaltlicher Sicht besonders wichtigen - Beweisanträgen. Sie dienen im Verwaltungsprozess, der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt wird, vor allem der Information der Beteiligten über den Stand der gerichtlichen Meinungsbildung und dem Offenhalten von Verfahrensrügen. Der Leitfaden klärt die einschlägigen Fragen von der Abfassung der Beweisanträge über ihre Verbescheidung durch das Gericht bis hin zu Reaktionsmöglichkeiten des Anwalts auf abgelehnte Beweisanträge. Beweisanträge sind fehleranfällig, und zwar gleichermaßen für Rechtsanwälte und Richter. Umso wichtiger ist die Kenntnis des notwendigen "Handwerkszeugs", das der Leitfaden vermittelt. Neben dem Beweisantragsrecht werden auch die Beweisaufnahme, die Beweiswürdigung, die Beweislast und das Beweismaß erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den jeweiligen verwaltungsprozessualen Besonderheiten. Ein Anhang enthält Beweisanträge und Beweisbeschlüsse aus der Gerichtspraxis (z.B. aus ausländer- und asylrechtlichen Verfahren).

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XVII, 243 S.

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