Beweismaß und Beweislast. Untersuchungsgrundsatz und Beteiligtenmitwirkung im Verwaltungsprozeß.

Nierhaus, Michael
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1989

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 90/631

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Im Rahmen von Art. 19 Abs. IV GG kann effektiver Rechtsschutz nur gewährleistet werden, wenn der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird. Beweislastnormen nehmen hier eine Komplimentärfunktion ein. Zweck der Beweislastnormen soll es sein, das an sich anwendungsfähige Recht ohne Widerspruch zur Rechtsordnung durchzusetzen. Beweislastentscheidungen schaffen demgemäß kein potentielles Unrecht. Der Autor betont, daß diese Normen nicht Rechtssätze minderer Qualität seien, deren Anwendung die besondere Gefahr eines Fehlurteils mit sich bringt. Ihr spezifisches Wesen besteht darin, eine von der nicht mehr feststellbaren Tatsachengrundlage abgelöste und auf eigenständigen Sachgründen beruhende Risikoentscheidung zu sein. Flankierend zur Rechtsschutzgarantie soll die Beweislastverteilung den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Fairneß und Waffengleichheit unter den Prozeßparteien entsprechen. jüp/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

München: Vahlen (1989), LII, 496 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Köln 1988)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 42

Sammlungen