Die Beweislast im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozeß.

Deppe, Günter
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1961

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SEBI: BF 3427

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Im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß treten Beweislastprobleme auf, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen in Frage stehen. Während im Zivilprozeß der Begriff der Beweislast vielfach im Sinne einer Last oder Pflicht der Prozeßparteien aufgefaßt wird, ist die begriffliche Bestimmung der Beweislast im Verwaltungsprozeß immer noch unklar. Der Autor untersucht daher den Begriff der Beweislast, wobei er insbesondere die Vereinbarkeit einer Behauptungs- und Beweislast mit der im Verwaltungsverfahren bestehenden Untersuchungsmaxime (der Staat klärt den Sachverhalt von Amts wegen auf) berücksichtigt. Er geht detailliert auf die Verteilung der objektiven Beweislast im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß ein und stellt die Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Ansprüchen verschiedener Rechtssubjekte (Zivilpersonen, Hoheitsträger usw.) dar. kp/difu

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Münster: (1961), XVIII, 118 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1961)

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