Auflistung nach Schlagwort "Umwelthaftungsgesetz"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 39
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Monographie Beweiserleichterungen und Auskunftsansprüche im Umwelthaftungsrecht.(1996, Duncker & Humblot) Sautter, Andreas KonstantinDas Umwelthaftungsgesetz von 1991 (UmweltHG) ergänzt den öffentlich-rechtlichen Umweltschutz zivilrechtlich. Bis dahin galten für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche wegen Umweltschädigungen die allgemeinen Regeln des BGB, die wegen der vom Geschädigten zu tragenden Beweislast oft keinen effektiven Schutz boten. Auf diesem Sektor ist der Nachweis haftungsbegründender Kausalität wegen "komplexer, weithin unaufgeklärter Vorgänge und räumlicher Globalisierung" (S. 17) schwierig zu führen. Der Autor diskutiert die Beweiserleichterungen, die das neue Gesetz für den Geschädigten bringt: die Kausalitätsvermutung in § 6 und die Auskunftsansprüche des Geschädigten in den §§ 8-10 UmweltHG. Mit letzteren kann, so der Autor, die "Informationsasymmetrie" (S. 264) zwischen Anlagenbetreiber und Geschädigtem bewältigt werden. Ihr Vorteil bestehe darin, daß sie vorprozessual geltend gemacht werden können und der Geschädigte mit ihnen insoweit kein Prozeßrisiko eingehe. Der Autor erörtert eingehend die Frage, ob das UmweltHG, neben dem Individualrechtsschutz, auch Präventionswirkungen entfalten kann. gar/difuMonographie Civil liability for damage caused by waste. (Zivilrechtliche Haftung für die durch Abfälle verursachten Schäden.)(1995, Duncker & Humblot) Pappel, RolandDiese Arbeit, auf englisch geschrieben, aber mit einer ausführlichen deutschen Zusammenfassung von 15 Seiten versehen, beleuchtet den "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die zivilrechtliche Haftung für die durch Abfälle verursachten Schäden" der EG-Kommission von 1989. Untersucht wird, welche Auswirkungen dieser Vorschlag in seiner überarbeiteten Form (Stand Juli 1994) auf das deutsche und das englische Recht haben würde, träte er als Richtlinie in Kraft. Die Verschuldensunabhängigkeit der Haftung nach dem Vorschlag würde nur für England eine Änderung bringen, da sie in Deutschland schon im Umwelthaftungsgesetz enthalten ist. Neu in beiden Rechtsordnungen wäre eine Haftung für Beeinträchtigungen von Land, das in niemandes Eigentum steht. Der Vorschlag läßt jedoch auch eine Reihe von wichtigen Regelungen vermissen. Der Autor bezweifelt, ob es überhaupt sinnvoll ist, aus den möglichen Ursachen umweltbezogener Schäden Abfälle auszusondern und zum Gegenstand einer Gefährdungshaftung zu machen. lil/difuZeitschriftenaufsatz Das Gesetz über die Umwelthaftung und seine Auswirkungen auf die kommunalen Körperschaften.(1992) Bracker, ReimerMonographie Der Ersatz ökologischer Schäden. Ansprüche von Umweltverbänden.(1995, Duncker & Humblot) Kadner, ThomasDie Arbeit behandelt den Ersatz von ökologischen Schäden (jede Beeinträchtigung des Naturhaushaltes oder seiner Bestandteile) zum Schutz der Umwelt und untersucht ungelöste Problembereiche nach der Schaffung des Umwelthaftungsgesetzes im Jahre 1990. Im ersten Teil gibt die Studie eine Klärung des Begriffs des ökologischen Schadens. Im Anschluß folgt eine Analyse der Haftung für ökologische Schäden sowie eine Stellungnahme des Autors zu den verschiedenen Vorschlägen, die Haftung auszudehnen. Im zweiten Teil erläutert die Untersuchung die zivilrechtliche Klagebefugnis von privaten Umweltverbänden und beurteilt die Erfolgsaussichten solch einer Klage. Im weiteren unternimmt der Autor einen Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen. Am Schluß wird der Gesetzentwurf einer zivilrechtlichen Verbandsklage auf Ersatz ökologischer Schäden präsentiert. rebo/difuZeitschriftenaufsatz Die Bedeutung des Privatrechts für den Umweltschutz.(1993) Ketteler, GerdIm vorliegenden Beitrag werden zunächst die wichtigsten zivilrechtlichen Abwehransprüche gegen Umweltbeeinträchtigungen in den Grundzügen dargestellt und am Beispiel des Sportlärms konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach Paragraph 1004 BGB und, entgegengesetzt, auf die Duldungspflichten nach 1005 II eingegangen. Der zweite Teil ist der Haftung für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz -UmweltHG- 1991 gewidmet. Voraussetzungen der Haftung, Beweisführung, Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung und Deckungsvorsorge sind hier Stichworte, auf die eingegangen wird. In einer Gesamtbewertung des UmweltHG gelangt der Autor zu dem Schluß, daß Regelungen hinsichtlich der Summations- und Distanzschäden fehlen und einzuführen wären. Außerdem fehlen Bestimmungen hinsichtlich des Ausgleichs ökologischer Schäden. (wb)Graue Literatur Die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer unter besonderer Berücksichtigung des Umwelthaftungsgesetzes.(1998) Wang, Chien-WeiDas Hauptziel des Umwelthaftungsgesetzes ist es, bestehende Haftungslücken zu schließen und einen gerechten Schadens- und Vermögensausgleich bei individuellen Rechtsgutsverletzungen herbeizuführen. Dabei soll der Umweltschutz und die Rechtsstellung der Geschädigten verbessert werden. Die meisten Umweltschäden werden durch mehrere Schädiger gemeinsam verursacht. Um einen gerechten Schaden- und Vermögensausgleich zu erreichen, muß das Umwelthaftungsgesetz besonders auf die multikausalen Vorgänge eingehen. Es wird festgestellt, daß es für die Haftungsbegründung nach dem Umwelthaftungsgesetz nicht darauf ankommt, ob der Schädiger den konkreten haftungsrelevanten Erfolg allein oder mit anderen gemeinsam herbeigeführt hat. kirs/difuGraue Literatur Die Funktion der Ursachenvermutung und Ausschluß der Ursachenvermutung nach dem Umwelthaftungsgesetz - Eine systematische Darstellung unter Einbeziehung der Rechtslage in der Republik China/Taiwan.(1994) Chen, Kuo-YeNach § 6 Abs. 1 Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) wird vermutet, daß ein Schaden in Boden, Luft oder Wasser durch eine Anlage verursacht wurde, wenn diese Anlage nach den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignet war, den Schaden zu verursachen. Dadurch wird der Anlagenbetreiber gezwungen, möglichst weitreichende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Diese Ursachenvermutung gilt allerdings nicht, wenn die Anlage den Betriebspflichten gemäß betrieben wurde. Auch dies motiviert den Betreiber, möglichst gewissenhaft zu arbeiten. Die Regelungen über die Ursachenvermutung und deren Ausschluß sind jedoch nicht ganz frei von Mängeln. So muß der Geschädigte weiterhin die "Eignung" der Anlage für die Schädigung nachweisen, was oft schwer möglich sein dürfte. Auch geht der Ausschluß der Ursachenvermutung nach dem UmweltHG, der bei dem Vorliegen eines anderen Umstandes als geeignete Schadensursache eingreift, zu weit. Unter Beachtung dieser Mängel könnte das UmweltHG auch Vorbild für die Schaffung einer ähnlichen Regelung im Recht Taiwans sein. lil/difuMonographie Die Ursachenvermutungen des Umwelthaftungs- und des Gentechnikgesetzes.(1995, Lang) Stecher, HeinerDie Studie untersucht die Ursachenvermutungen der §§ 6,7 und 34 im neuen Umwelthaftungsgesetz von 1990 und in den neu gefaßten §§ 32 ff. Gentechnikgesetz zu den Beweis- und Haftungsregeln. Diese Ursachenvermutungen als Beweiserleichterungen sind noch weitgehend ungeklärt und höchst umstritten. Es werden die beweis- und haftungsrechtlichen Grundlagen (Beweislast, Anscheinsbeweis) sowie die Schadenszurechnung mit der entsprechenden Rechtsprechung eingehend erörtert. Danach erfolgt eine Untersuchung der Anwendungsmöglichkeiten dieser Ursachenvermutungen zur Beweiserleichterung beim Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Schaden. Insgesamt verbleibt die Schadenszurechnung auch nach den neuen Regelungen im Rahmen des Verursacherprinzips. rebo/difuMonographie Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Altlasten und Abfälle.(1999, E. Schmidt) Enders, RainaldVor dem Hintergrund weitreichenden und flächendeckender öffentlich-rechtlicher Umweltgesetze einerseits und den begrenzten Ressourcen staatlicher Vollzugsverwaltung andererseits sind die Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen eines Einsatzes des privaten Haftungsrechts für die Zwecke des Umweltschutzes zu einem wichtigen rechtswissenschaftlichen Untersuchungsgegenstand auf nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Ebene geworden. An diese Fragestellungen knüpft die Untersuchung zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit für Altlasten und Abfälle an. Anliegen der Studie ist es, die derzeitigen Problembereiche zivilrechtlicher Haftung im rechtsgebietsübergreifenden Kontext zu betrachten und Lösungsmöglichkeiten für die künftige Gestaltung unter Beachtung der europäischen Zusammenhänge und Entwicklungen aufzuzeigen. Nach einer Darstellung der Begriffe und der spezifischen umweltverwaltungsrechtlichen Haftungspflichten behandelt die Arbeit zunächst die Fragen des Verhältnisses von öffentlichem und privatem Recht. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht sodann eine umfangreiche und praxisbezogene Analyse der außervertraglichen Haftungsnormen des geltenden Rechts für die Bewältigung von altlasten- und abfallbedingten Umweltschäden. Abschließend wird ein Ausblick auf mögliche Verbesserungen erkannter Defizite unter Berücksichtigung von nationalen und europäischen Reformentwürfen unternommen und ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet. difuMonographie Duldungspflicht und Umwelthaftung. Das Verhältnis von § 906 BGB zum Umwelthaftungsgesetz.(1996, Beck) Petersen, JensDie Vorschrift des § 906 BGB bildet im Zivilrecht den Mittelpunkt des Nachbarrechts und ist gleichzeitig umweltbezogen. Der Anwendungsbereich des § 906 ist sehr weit gefaßt, da über die Grenznachbarschaft hinaus auch jene Nachbarn erfaßt werden, die sich im Einwirkungsbereich der Anlage befinden, wenn sie ihren engeren Lebensbereich dort haben. Diese zivilrechtliche Umwelthaftung wird seit dem 1.7.1991 durch das Umwelthaftungsgesetz (UHG) ergänzt. § 906 regelt die Duldungspflicht, d.h. der Eigentümer kann aufgrund des zwischen Nachbarn bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses nicht jede Einwirkung verbieten. Dadurch ist er an einer Geltendmachung von Ansprüchen gehindert. Durch das UHG wird die Haftungsbegründung infolge der Verschuldensunabhängigkeit vereinfacht. Bagatellschäden sind aus dem Anwendungsbereich des UHG herausgenommen. Der Autor zeigt Lösungsansätze und Auswege auf, wonach sich auch im UHG eine nachbarliche Duldungspflicht ergeben könnte. kirs/difuMonographie Entschädigungslösungen für durch Luftverunreinigungen verursachte Distanz- und Summationsschäden.(1998, E. Schmidt) Reiter, BirgitUmweltschäden (Wald-, Material- und Gesundheitsschäden) entstehen nur zu einem kleinen Teil durch einzelne Unfälle wie den Reaktorunfall in Tschernobyl. Der bei weitem überwiegende Teil beruht auf Langzeiteinwirkungen einer Vielzahl von Schadstoffquellen, die oft weit entfernt von den geschädigten Gebieten wirken. Erschwerend kommt hinzu, daß verschiedene Immissionen oft erst durch ein Zusammenwirken mit anderen Stoffen ihre schädliche Wirkung entfalten. Es liegt im Wesen dieser Distanz- und Summationsschäden, daß eine Haftung der Verursacher nach geltendem deutschem Recht kaum durchzusetzen ist. Dieser Mangel läßt sich innerhalb des bisherigen auf individuelles Verschulden abstellenden Haftungssystems weder durch eine Ausweitung der Zurechnungsmaßstäbe noch durch eine Reduzierung der Beweisanforderungen oder die Einführung eines statistischen Kausalitätsnachweises beheben. Die Autorin untersucht daher die Eignung von kollektivrechtlichen Entschädigungslösungen, nämlich Entschädigungsleistungen aus dem Staatshaushalt, Bildung von Umweltgenossenschaften und Errichtung von verursacherfinanzierten Entschädigungsfonds. Favorisiert wird die letztere Lösung, deren praktische Ausgestaltung den Hauptteil der Arbeit bildet. lil/difuZeitschriftenaufsatz Erfassung und Beurteilung von Risiken nach dem "Umwelthaftpflichtmodell" in Deutschland.(1995) Burkhardt, Klaus; Matschke, WernerDas am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) trägt der zunehmenden Umweltgefährdung durch technologische Entwicklungen im Industrieund Gewerbesektor Rechnung. Darin ist festgelegt, daß Inhaber bestimmter Anlagen verschuldensunabhängig für Schäden haften, die durch davon ausgehende Umwelteinwirkungen entstehen. Das "Umwelthaftpflichtmodell" ist die Antwort der Versicherungswirtschaft auf die neue Haftungssituation. Danach sind grundsätzlich nur die dem Versicherer deklarierten Risiken versichert. Der Versicherer hat die Möglichkeit, jedes einzelne Risiko vor der Indeckungnahme zu erfassen und zu bewerten.Monographie Expertensystem-Unterstützung im Umwelt-Risikomanagement.(1999, Shaker) Ostarhild, JanWesentliches Ziel der Arbeit ist es, vor allem Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen, die mit Umweltrisiken behaftet sind, Orientierung und Hilfestellung in den Bereichen des Risiko- und Umweltmanagements zu geben. Nach einer Einleitung werden die Grundlagen des Risikomanagements als Ausgangspunkt für die Arbeit diskutiert und sowohl die Grundlagen des Umweltmanagements als auch die konzeptionellen Überlegungen erörtert. Dabei spielt das Aufzeigen von Zusammenhängen zwischen diesen Disziplinen (Risiko- und Umweltmanagement) und die Integration in einem ganzheitlichen Ansatz eine wichtige Rolle. Das Expertensystem wird aus der Perspektive des Umwelt-Risikomanagements untersucht und die gestellten und erarbeiteten Hilfsmittel werden für eine Realisierung von Expertensystemen herausgegriffen und zu einem System zusammengefasst. Dabei wird als Anwendungsgebiet die Umwelt-Risikoberatung gewählt, da sie aus Sicht von Versicherungsunternehmen und der der mit Umweltrisiken behafteten Unternehmen einen besonders hohen Stellenwert besitzen. Um die praktische Relevanz dieses Systems aufzuzeigen wird ein Expertensystem zur Umwelt-Risikoberatung für das Tankstellengewerbe entwickelt. sg/difuMonographie Haftung für ökologische Schäden. Verantwortung für Beeinträchtigungen des Allgemeingutes Umwelt durch individualisierbare Verletzungshandlungen.(1997, Duncker & Humblot) Godt, ChristineZum Leitmotiv der UN-Konferenz über Umweltschutz und Entwicklung in Rio 1992 wurde der Umweltschutz zugunsten zukünftiger Generationen und die wechselseitige Verschränkung von ökonomischer Entwicklung und Umwelterhalt. In der klassischen juristischen Dogmatik wird Umweltschutz als Allgemeininteresse verstanden. Das Potential des Privatrechts konnte unter diesen Voraussetzungen nicht ausgeschöpft werden. Die Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, die Dogmatik des Umweltschutzes im Privatrecht fortzuentwickeln. Es geht um die individuell zurechenbare Verantwortlichkeit für Schäden am Allgemeingut Umwelt. Die Arbeit gipfelt in dem Entwurf eines Gesetzes zur Haftung für Beeinträchtigungen der Umwelt. Dieser Entwurf sieht keine Anlagen-, sondern eine Handelndenhaftung vor. Kommen mehrere Ursachen für einen Schaden in Betracht, so soll der Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreichen. Zuständig für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sollen die ordentlichen Gerichte sein; die Klageberechtigung soll den zuständigen Fachbehörden, anerkannten Umweltschutzverbänden, Eigentümern und sonstigen Berechtigten zukommen. lil/difuMonographie Haftungsregeln für multikausale Umweltschäden. Eine ökonomische Analyse des Umwelthaftungsgesetzes unter besonderer Berücksichtigung multikausaler Schadensverursachung.(1995, Metropolis) Feess, EberhardDie Arbeit zielt auf eine ökonomische Analyse des Umwelthaftungsgesetzes (UHG) vom 10.12.1990 unter besonderer Berücksichtigung der im Umweltbereich bedeutsamen Multikausalität. Nach einer Erläuterung der wichtigsten Regelungen des UHG wird in einem ersten Ansatz versucht, die Haftungssituation bei multikausalen Schäden zu systematisieren. Die ökonomische Analyse im engeren Sinne wird eröffnet mit einer kurzen Erläuterung der Entwicklungen, Fragestellungen und allgemeinen Resultate der ökonomischen Theorie des Haftungsrechts bzw. der Haftungsregeln bei Monokausalität. Das folgende Kapitel widmet sich der sog. alternativen Kausalität, wo ein Schaden zwar von einem einzigen Schädiger verursacht wurde, dieser nach Schadenseintritt aber nicht eindeutig identifizierbar ist. Im Anschluß daran erfolgt zunächst eine ökonomische Analyse von Haftungsregeln bei Multikausalität und beobachtbaren Emissionen, die dann auch auf den Fall unbeobachtbarer Emissionen ausgedehnt wird. Zum Schluß werden aufbauend auf den Ergebnissen der Untersuchungen Haftungsregeln in das Spektrum umweltökonomischer Instrumente (u. a. Eigentumsrechte, Pigou-Steuern) eingeordnet. goj/difuMonographie Kommentar zum Umwelthaftungsgesetz.(1993, Springer) Paschke, MarionUnternehmen, für die das am 1. 1. 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielt, erhalten durch den Kommentar wertvolle Informationen.Im Vordergrund stehen die Ergebnisse der Rechtsprechung zu behandelten Einzelfragen.Die Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Normen sowie die rechtspolitischen Implikationen sind nur insoweit berücksichtigt, als sie für das Verständnis von Bedeutung sind.Hervorgehoben wird auch der Regelungszweck der Einzelnormen.Auf die wissenschaftliche Diskussion der angesprochenen Fragen wird vor allem dann eingegangen, wenn diese von ergebnisrelevanter Bedeutung ist.Der Leser erhält durch die jeder Kommentierung der Einzelvorschriften vorangestellte Literaturübersicht einen raschen Überblick über die zentralen Veröffentlichungen zu den angesprochenen Themenkreisen. difuMonographie Nationale und europäische Umwelthaftung - eine Hürde für den Mittelstand?(1995, Schäffer-Poeschel) Stefan, Ute; Hüttemann, Rainer; Wolter, Hans-JürgenNach dem 1991 in Kraft getretenen Umwelthaftungsgesetz unterliegen Betreiber bestimmter Anlagen einer Gefährdungshaftung für Umweltschäden. Für diese Unternehmen entsteht ein erhöhtes Haftungsrisiko, dem sie durch Maßnahmen der Risikobegrenzung und Deckungsvorsorge Rechnung zu tragen haben. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, inwieweit dadurch Nachteile oder Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen entstehen. Es stellte sich heraus, daß diese Unternehmen in erster Linie Defizite im Bereich Dokumentation aufweisen. Darüber hinaus sind sie bezüglich der Umwelthaftung insgesamt nur gering sensibilisiert. Dem europäischen Öko-Audit wird auch im Zusammenhang mit der Umwelthaftung eine wichtige Rolle zukommen. Deswegen untersucht die Studie auch die Kosteneffekte und die Durchführbarkeit dieses Systems bei kleinen und mittleren Unternehmen. goj/difuZeitschriftenaufsatz Das neue Umwelthaftungsgesetz.(1991) Hager, GünterDas neue Umwelthaftungsgesetz ist ein Gesetz zum Ausgleich solcher Individualschäden, die einem bestimmten Schädiger zugerechnet werden können. Mit der Einführung der Gefährdungshaftung, Beweiserleichertungen zum Nachweis der Kausalität sowie einer Ausdehnung des Anspruchs auf Naturalrestitution verstärkt es die Rechtsposition des Geschädigten und dient der Schadensprävention und der Schadenswiedergutmachung, ohne die Grenzen der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos zu überschreiten. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes liegen freilich die großen Summationsschäden sowie der ökologische Schaden im allgemeinen. Insbesondere die Opfer der Waldschäden bleiben weiterhin ohne Ersatz. Im Ergebnis wird damit nach wie vor ein großer Teil der durch Umweltbelastung verursachten Kosten externalisiert und damit das Ziel, durch Internalisierung externer Kosten Anreize zur Schadensprävention zu schaffen, nur recht eingeschränkt erreicht. Der Gesetzgeber bleibt aufgerufen, die bestehende Lücke durch alternative Entschädigungsmodelle, wie etwa Umweltfonds, zu schließen. (rh)