Erfassung und Beurteilung von Risiken nach dem "Umwelthaftpflichtmodell" in Deutschland.
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DE
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0943-4569
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IRB: Z 502
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Abstract
Das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) trägt der zunehmenden Umweltgefährdung durch technologische Entwicklungen im Industrieund Gewerbesektor Rechnung. Darin ist festgelegt, daß Inhaber bestimmter Anlagen verschuldensunabhängig für Schäden haften, die durch davon ausgehende Umwelteinwirkungen entstehen. Das "Umwelthaftpflichtmodell" ist die Antwort der Versicherungswirtschaft auf die neue Haftungssituation. Danach sind grundsätzlich nur die dem Versicherer deklarierten Risiken versichert. Der Versicherer hat die Möglichkeit, jedes einzelne Risiko vor der Indeckungnahme zu erfassen und zu bewerten.
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Allianz Report für Risiko und Sicherheit
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Nr.4
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S.134-138