Die Bedeutung des Privatrechts für den Umweltschutz.
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DE
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0342-5592
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IRB: Z 1142
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
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Abstract
Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die wichtigsten zivilrechtlichen Abwehransprüche gegen Umweltbeeinträchtigungen in den Grundzügen dargestellt und am Beispiel des Sportlärms konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach Paragraph 1004 BGB und, entgegengesetzt, auf die Duldungspflichten nach 1005 II eingegangen. Der zweite Teil ist der Haftung für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz -UmweltHG- 1991 gewidmet. Voraussetzungen der Haftung, Beweisführung, Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung und Deckungsvorsorge sind hier Stichworte, auf die eingegangen wird. In einer Gesamtbewertung des UmweltHG gelangt der Autor zu dem Schluß, daß Regelungen hinsichtlich der Summations- und Distanzschäden fehlen und einzuführen wären. Außerdem fehlen Bestimmungen hinsichtlich des Ausgleichs ökologischer Schäden. (wb)
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Verwaltungsrundschau
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S.5-13