Die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer unter besonderer Berücksichtigung des Umwelthaftungsgesetzes.

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Tübingen

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ZLB: 98/1047

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DI

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Abstract

Das Hauptziel des Umwelthaftungsgesetzes ist es, bestehende Haftungslücken zu schließen und einen gerechten Schadens- und Vermögensausgleich bei individuellen Rechtsgutsverletzungen herbeizuführen. Dabei soll der Umweltschutz und die Rechtsstellung der Geschädigten verbessert werden. Die meisten Umweltschäden werden durch mehrere Schädiger gemeinsam verursacht. Um einen gerechten Schaden- und Vermögensausgleich zu erreichen, muß das Umwelthaftungsgesetz besonders auf die multikausalen Vorgänge eingehen. Es wird festgestellt, daß es für die Haftungsbegründung nach dem Umwelthaftungsgesetz nicht darauf ankommt, ob der Schädiger den konkreten haftungsrelevanten Erfolg allein oder mit anderen gemeinsam herbeigeführt hat. kirs/difu

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XVI, 404 S.

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