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Auflistung nach Schlagwort "Recht"

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  • Zeitschriftenaufsatz
    § 1 Abs. 4 S 1 AFWoG; OVG NW, Urteil v. 6.9.85 - Az. 14 A 1928/84.
    (1986)
    Bei Anwendung des AFWoG § 1 Abs.4 S.1 ist insoweit, als es auf die Einwohnerzahl von Gemeinden ankommt, auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik abzustellen. Einen "zusammenhängenden Wirtschaftsraum" i.S.v. AFWoG § 1 Abs.4 S.1 bildet eine Gemeinde mit einer anderen Gemeinde nur dann, wenn beide Gemeinden dergestalt miteinander verflochten sind, dass es gerechtfertigt erscheint, Verwaltungsgrenzen zu vernachlaässigen und die Großgemeinde zusammen mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden als eine Einheit aufzufassen. Die Stadt Bonn gehört nicht zum Wirtschaftsraum der Stadt Köln. (-z-)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1 f., 7, 9 f. DenkmG. Hessischer VGH, Urteil v. 28.11.1984 - 11 UE 139/84.
    (1985)
    Die Denkmalfachbehörde hat - abgesehen von den im DSchG vorgesehenen Ausnahmen - alle als Kulturdenkmäler erkannten Objekte in das Denkmalbuch einzutragen. Einen Ermessenspielraum hat sie dabei nicht (Aufgabe der früheren Rechtsprechung). Die in § 2 Abs. 1 DSchG angesprochenen öffentlichen Interessen sind allein jene, die unter den dort einzeln aufgeführten Gesichtspunkten die Erhaltung von Sachen rechtfertigen. Einzelfall eines aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal schutzwürdigen früheren Pfarrhauses als Beispiel eines hervorgehobenen dörflichen Bauwerks aus der Zeit zu Anfang des 19. Jahrhunderts, das typische Merkmale der Entstehungszeit aufweist und Teil des weitgehend noch intakten Bildes des Ortskerns ist. (-z-)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1 folgende, 123, 125 BBauG. Urteil des OVG NW vom 12.7.1988 - AZ 3 A 1207/85. Nicht rechtskräftig.
    (1989)
    Das nicht rechtskräftige Urteil befaßt sich mit den rechtlichen Bindungen, die sich für einen Erschließungsvertrag aus den §§ 1 ff, 123 und 125 BBauG ergeben, ferner mit der Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in einem Erschließungsvertrag, den Anforderungen an eine Anpassungskündigung und mit dem Verzicht auf vertragliche Ansprüche. Dem Sachverhalt des Urteils zugrunde liegt die Klage einer Stadt gegen einen Architekten zwecks Beibringung einer Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank aus einem Erschließungsvertrag. Die einzelnen Bestandteile des Erschließungsvertrages, über den das Gericht befinden mußte, werden eingangs aufgelistet. (hb)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1 S 3, 2 MHG, LG Düsseldorf, Urteil v. 4.4.1985 - Az. 21 S 349/84.
    (1985)
    Die Preisbindung endet mit dem Wegfall des Besetzungsrechts nach § 87 a Abs. 4 II. WBauG. Ist das Mietobjekt mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert, hat der Vermieter nach Ablauf des Besetzungsrechts Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Dem stehen weder der Darlehensvertrag noch der Mietvertrag entgegen. Das Urteil stützt sich auf folgenden §§: 1 und 2 MHG. (-y-)
  • Zeitschriftenaufsatz
    § 1 WoBindG, § 16 Abs 1 und 3 II. WoBauG. OVG NW, Urteil v. 10.5.1984 - Az. 14 A 1656/82.
    (1985)
    Zu den Gebäudeteilen, die zur Benutzung eines Raumes als Wohnraum erforderlich sind, gehört unter den klimatischen Bedingungen in Mitteleuropa ein Dach, das die Niederschläge sicher und so ableitet, dass Bauteile nicht durchfeuchtet werden. Das Tragwerk des Daches muss den Belastungen sicher standhalten und die auftretenden Kräfte sicher auf ihre Auflager übertragen. (-z-)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 11 Bau NVO. BVerwG, Beschluß vom 7.9.1984 - 4 N 3.84 - OVG Lüneburg vom 10.2.1984 - 1 OVG C 16/82.
    (1985)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 13a, 29f., 34, 155b BBauG; §§ 8, 11 BauNVO 1977. Zur Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs. BVerwG, Urteil vom 3.2. 1984 - 4 C 25.82. OVG Münster vom 16.12.1981 11 A 1710/79.
    (1985)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 15 AMV, Berlin, § 1 Abs.4 a ZweckentfrVO, Berlin. BGH, Urteil v. 20.10.1982 - Az. VIII ZR 235/81.
    (1983)
    Bis zum 31.12.1949 bezugsfertig gewordener Altbauwohnraum in Berlin, der in der Zeit nach dem 31.12.1968 bis zum 4.8.1972 in Geschaeftsraum umgewandelt wurde, ist hierdurch von der Mietpreisbindung fuer Wohnraum frei geworden. Das Mietpreisrecht ist nicht dazu da, die Umwandlung von Wohnraum in Geschaeftsraum zu verhindern oder zu erschweren. Beim Mietpreisrecht und insbesondere bei der Mietpreisbindung fuer Altbauwohnraum handelt es sich vielmehr um ein soziales Schutzrecht zugunsten von Wohnraummietern. Fuer Geschaeftsleute und Angehoerige freier Berufe, die ehemalige Wohnungen ausschliesslich zu geschaeftlichen oder beruflichen Zwecken gemietet haben, ist dieser Schutz nicht vorgesehen. rh
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 2, 10 MHG. Kostenmietklauseln in vor Inkrafttreten des 1. WKSchG abgeschlossenen Mietverträgen sind unwirksam und lassen das Recht des Vermieters, nach § 2 MHG die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen, unberührt. LG Saarbrücken, Urteil v.3.1.1983 - Az. 13 S 68/82.
    (1983) Michel, -
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 30, 31, 34 BBauG; §§ 1, 10f, 14f. BauNVO. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 18.81 - DVBl 1983, S.886 ff.
    (1984) Kauther, Helmut
    1. Ein Bebauungsplan über ein Sondergebiet ohne eindeutige Festsetzung der Zweckbestimmung ist ungültig. 2. Eine private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines Einfamilienhauses kann als untergeordnete Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in einem "weiträumig" ("aufgelockert") bebauten bzw. bebaubaren Gebiet zulässig sein. 3. Eine private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines Einfamilienhauses kann sich je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls in die Eigenart der näheren Umgebung eines im Zusammenheng bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG einfügen, auch wenn es bisher vergleichbare Anlagen dort nicht gibt. -z-
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 31, 34 BBauG; §§ 1, 10f., 14f. BauNVO. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 18.81 - OVG Münster vom 23.9.1980 - 7 A 2093/79.
    (1984)
    Im Rahmen eines Revisionsverfahrens hat das Bundesverwaltungsgericht auch die Gültigkeit eines Bebauungsplans geprüft und festgestellt, dass ein Bebauungsplan über ein Sondergebiet ohne eindeutige Festsetzung der Zweckbestimmung ungültig ist. Eigentlicher Gegenstand des Rechtstreits war aber eine Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines Privaten. Diese kann als untergeordnete Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in einem weiträumig bebauten bzw. bebaubaren Gebiet zulässig sein. Sie kann sich je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles in die Eigenart der näheren Umgebung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG einfügen, auch wenn es vergleichbare Anlagen bisher dort nicht gibt. kj
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 34 BBauG; §§ 4a, 6, 7 BauNVO. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 64.79. VGH Mannheim vom 10.5.1979 - V 442/79.
    (1984)
    "Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben nicht zulässig, wenn die Eigenart seiner näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete entspricht und das Vorhaben nach dieser Verordnung nicht zulässig wäre." Nach dem kommentierten Urteil des VGH ist "eine größere Tanzbar mit Striptease-Vorführungen in Verbindung mit einem Spielkasino... in einem Mischgebiet nicht zulässig, weil sie (das in diesem Gebiet vorherrschende) Wohnen wesentlich stört". (kr)
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 8, a u. a WoBindG. OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 16.1.1984 - 4 ReMiet 4/83.
    (1984)
    Bei öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne von Wohnungsbindungsgesetz § 1 finden die vom Vermieter für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren sowie die erstattungsfähigen Verwaltungskosten ausschließlich als Teil des Vermietergesamtaufwandes über die auf den qm der gesamten Wohnfläche des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit bezogene Durchschnittsmiete Eingang in die Einzelmiete. Dies gilt auch dann, wenn die im Gebäude oder in der Wirtschaftseinheit gelegenen Mietwohnungen unterschiedlich groß sind, den einzelnen Wohnungen trotz ihrer unterschiedlichen Größe gleichgroße Müllgefäße zur Verfügung stehen und der Vermieter an die für die Müllabfuhr zuständige Gebietskörperschaft für jedes dieser Müllgefaesse gleich hohe Müllabfuhrgebühren zu zahlen hat. -z-
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 9, 19, 35 BBauG. BVerwG, Urteil vom 18.2.1981 - DVBl 1983, S.890 ff.
    (1984) Kauther, Helmut
    1. Eine im Außenbereich gelegene private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines im Innenbereich gelegenen Hotelbetriebs ist weder nach Nr. 4 noch nach Nr. 5 des § 35 Abs. 1 BBauG privilegiert zulässig. 2. Die Zulässigkeit einer privaten Windenergieanlage im Außenbereich scheitert nicht an einem Planungserfordernis als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs.2 BBauG. -z-
  • Zeitschriftenaufsatz
    §§ 1, 9, 19, 35, BBauG. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 19.81 - OVG Münster vom 23.9.1980 - 7 A 622/80.
    (1984)
    Der Kläger begehrte eine Bebauungsgenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage mit einem 25 m hohen Stahlrohrmast und einem Dreiblattrotor von 12 m Durchmesser zur Beheizung seines Hotels am Ortsrand einer Siedlung. Das BVerwG fällte folgendes Urteil: 1. Eine im Außenbereich gelegene private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines im Innenbereich gelegenen Hotelbetriebs ist weder nach Nr. 4 noch nach Nr. 5 des § 35 Abs. 1 BBauG privilegiert zulässig. 2. Die Zulässigkeit einer privaten Windenergieanlage im Außenbereich scheitert nicht an einem Planungserfordernis als öffentlichem Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG. kj
  • Zeitschriftenaufsatz
    1. Jänner 1980 - Das neue Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz WGG ist voll in Kraft getreten.
    (1981)
    Auf der Basis des neuen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG, BGBl. Nr. 139/79) erließ das österreichische Bundesministerium für Bauten und Technik eine Prüfungsrichtlinienverordnung (PRV, BGBl.Nr.521/79), die Entgeltsrichtlinienverordnung (ERV, BGBl. Nr. 522/79) und die Gebarungsrichtlinienverordnung (GRV, BGBl. Nr. 523/79). Der Beitrag enthält die wichtigsten Bestimmungen dieser drei Verordnungen in knapper Form. KDZ
  • Zeitschriftenaufsatz
    1. März 1986. Die Luftreinhalteverordnung ist in Kraft getreten.
    (1986)
    In einem 2-stufigen Konzept wird mit der Luftreinhalteverordnung, die sich an die entsprechende deutsche Verordnung anlehnt, das Umweltschutzgesetz konkretisiert. Die entscheidenden positiven Auswirkungen können gegen Ende der 90er Jahre erwartet werden. In der ersten Stufe sieht das Gesetz unabhängig von der bestehenden Luftbelastung die Begrenzung der Emissionswerte vor. Wenn feststeht, oder wenn zu erwarten ist, dass trotz der Emissionsbeschränkungen in einem Gebiet die Immissionsbegrenzungen überschritten werden, dann sieht die Verordnung in der zweiten Stufe verschärfte Emissionsbegrenzungen vor. Aber allein durch die Einhaltung der vorsorglichen Emissionsgrenzwerte werden voraussichtlich wesentliche Verbesserungen der Luftbelastung zu erwarten sein. Der Beitrag enthält Auszüge aus dem Katalog der Immisionsgrenzwerte, sowie ausgewählte Grenzwerte für Feuerungen, Schadstoffe und Schwefelgehalt bei Brennstoffen. (Mo)
  • Graue Literatur
    1. Stellungnahme zur Frage, wann ein "planreifer Entwurf" eines Bebauungsplanes im Sinne des § 33 BBauG vorliegt - 2. Rechtswirkungen eines solchen in Aufstellung befindlichen Planes - 3. Abgrenzungsfragen zwischen den §§ 34 und 35 BBauG.
    (1973)
  • Zeitschriftenaufsatz
    10 Jahre Bundesraumordnungsgesetz. Melancholie der Ohnmacht?
    (1975) Goeb, Ruediger
    Der Autor setzt sich kritisch mit dem Bundesraumordnungsgesetz auseinander, das 10 Jahre in Kraft ist. Die Ziele heißt er gut, das Gesetz zwingend verbesserungsbedürftig.
  • Graue Literatur
    10 Jahre Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe.
    (2012)
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