§§ 1, 9, 19, 35, BBauG. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 19.81 - OVG Münster vom 23.9.1980 - 7 A 622/80.

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1984

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Der Kläger begehrte eine Bebauungsgenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage mit einem 25 m hohen Stahlrohrmast und einem Dreiblattrotor von 12 m Durchmesser zur Beheizung seines Hotels am Ortsrand einer Siedlung. Das BVerwG fällte folgendes Urteil: 1. Eine im Außenbereich gelegene private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines im Innenbereich gelegenen Hotelbetriebs ist weder nach Nr. 4 noch nach Nr. 5 des § 35 Abs. 1 BBauG privilegiert zulässig. 2. Die Zulässigkeit einer privaten Windenergieanlage im Außenbereich scheitert nicht an einem Planungserfordernis als öffentlichem Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG. kj

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Deutsches Verwaltungsblatt (1983)Nr.17, S.890-893

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