§§ 1, 8, a u. a WoBindG. OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 16.1.1984 - 4 ReMiet 4/83.

Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Bei öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne von Wohnungsbindungsgesetz § 1 finden die vom Vermieter für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren sowie die erstattungsfähigen Verwaltungskosten ausschließlich als Teil des Vermietergesamtaufwandes über die auf den qm der gesamten Wohnfläche des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit bezogene Durchschnittsmiete Eingang in die Einzelmiete. Dies gilt auch dann, wenn die im Gebäude oder in der Wirtschaftseinheit gelegenen Mietwohnungen unterschiedlich groß sind, den einzelnen Wohnungen trotz ihrer unterschiedlichen Größe gleichgroße Müllgefäße zur Verfügung stehen und der Vermieter an die für die Müllabfuhr zuständige Gebietskörperschaft für jedes dieser Müllgefaesse gleich hohe Müllabfuhrgebühren zu zahlen hat. -z-
item.page.description
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 37(1984)Nr.4, S.141-143, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Sammlungen