§§ 1, 8, a u. a WoBindG. OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 16.1.1984 - 4 ReMiet 4/83.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Bei öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne von Wohnungsbindungsgesetz § 1 finden die vom Vermieter für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren sowie die erstattungsfähigen Verwaltungskosten ausschließlich als Teil des Vermietergesamtaufwandes über die auf den qm der gesamten Wohnfläche des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit bezogene Durchschnittsmiete Eingang in die Einzelmiete. Dies gilt auch dann, wenn die im Gebäude oder in der Wirtschaftseinheit gelegenen Mietwohnungen unterschiedlich groß sind, den einzelnen Wohnungen trotz ihrer unterschiedlichen Größe gleichgroße Müllgefäße zur Verfügung stehen und der Vermieter an die für die Müllabfuhr zuständige Gebietskörperschaft für jedes dieser Müllgefaesse gleich hohe Müllabfuhrgebühren zu zahlen hat. -z-

Description

Keywords

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsbindungsgesetz, Müllabfuhr, Kosten, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 37(1984)Nr.4, S.141-143, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsbindungsgesetz, Müllabfuhr, Kosten, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries