§ 1 WoBindG, § 16 Abs 1 und 3 II. WoBauG. OVG NW, Urteil v. 10.5.1984 - Az. 14 A 1656/82.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Zu den Gebäudeteilen, die zur Benutzung eines Raumes als Wohnraum erforderlich sind, gehört unter den klimatischen Bedingungen in Mitteleuropa ein Dach, das die Niederschläge sicher und so ableitet, dass Bauteile nicht durchfeuchtet werden. Das Tragwerk des Daches muss den Belastungen sicher standhalten und die auftretenden Kräfte sicher auf ihre Auflager übertragen. (-z-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.10, S.316-317, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen