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Auflistung nach Schlagwort "Werkvertrag"

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  • Zeitschriftenaufsatz
    Ach, Europa. GAIPEC-Vorschläge für ein europäisches Haftungssystem im Baubereich.
    (1992) Moser, Gabriele
    Der GAIPEC-Bericht mit Vorschlägen für europäische Haftungsregeln im Baubereich liegt seit dem 25.9.1992 vor. Die Grundkonzeption des Haftungssystems mit seinen Auswirkungen für die freien Architekten muß durchleuchtet werden, damit die Politik der Architektenorganisationen nicht in ein falsches Fahrwasser gerät. Die GAIPEC-Vorschläge werden vorgestellt und analysiert. Es wird folgendes Fazit gezogen: Mit unverändertem Nachdruck müssen die Architekten die Haftungsvereinheitlichung in Europa ablehnen. Das GAIPEC-System - zerstört das nationale Werkvertragsrecht, - enthält Gefahren für Rechtsstellung und berufliche Rahmenbedingungen der Architekten, - begünstigt die Bauindustrie, - fördert das General- bzw. Totalübernehmerverfahren, - gefährdet die Leistungsqualität der Baubeteiligten, - dient der EG-Kommission als Anlaß und Rechtfertigung, unkalkulierbare und risikoreiche Gesetzgebungsmaßnahmen (Harmonisierungsrichtlinien) unter Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip in die Wege zu leiten. (-y-)
  • Zeitschriftenaufsatz
    Änderung des Werkvertragsrechts und Einführung eines Bauvertragsrechts. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.
    (2015, Beck) Langen, Werner
    Das Werkvertragsrecht des BGB ist trotz verschiedener, durch Einzelgesetze eingepflegter Neuregelungen überkommen. Es trägt insbesondere den Belangen der Baubeteiligten sowohl auf Besteller- als auch auf Unternehmerseite längst nicht mehr Rechnung und wird in der Praxis weitgehend durch die Regelungen der VOB/B und im Planungsbereich durch die HOAI verdrängt. Dem auf europäischer Ebene priorisierten Verbraucherschutz wird nur vereinzelt Rechnung getragen. Seit Langem wird deshalb eine grundlegende Modernisierung des Werkvertragsrechts verlangt und auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 10.9.2015 verspricht nun Abhilfe.
  • Monographie
    Arbeitnehmerüberlassung in der Grauzone zwischen Legalität und Illegalität.
    (1990) Leitner, Ulrich
    Die Tätigkeit des Autors im Arbeits- und Sozialrechtsbereich eines Industrieunternehmens warf die Frage der Abgrenzung zwischen der Arbeit eines Arbeitnehmers für einen Fremdbetrieb im Rahmen eines Werkvertrages zwischen den Betrieben und der oft illegalen Arbeitnehmerüberlassung, d. h. des "leihweisen" Einsatzes eines Arbeitnehmers in einem Fremdbetrieb, auf. Er geht daher auf die praktische Ausgestaltung der Arbeitnehmerüberlassung ein und untersucht, ob das aktuelle Abgrenzungsverfahren zwischen werkvertraglichem Einsatz und Arbeitnehmerüberlassung den Anforderungen der betrieblichen Praxis genügen kann. Die Analyse ergibt, daß die Unterscheidungsmaßstäbe nicht mit der tatsächlichen Entwicklung Schritt gehalten haben. Gefordert wird insbesondere eine Abkehr von den rein formellen Abgrenzungskriterien hin zu einer einzelfallgerechten, am Schutzzweck der Gesetze orientierten Abgrenzung. lil/difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    Arbeitserlaubnisse 1996/97. Struktur und Entwicklung nach den Daten der Bundesanstalt für Arbeit.
    (1998, Institut für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und Sozialplanung) Seidel, Heinz
  • Monographie
    Arbeitsrecht. Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium. 9., überarb. Aufl.
    (2011, Bund-Verl.) Däubler, Wolfgang
  • Zeitschriftenaufsatz
    Architektenhonorar und Baukostengrenze.
    (2017, Beck) Retzlaff, Björn
    Der BGH meint in einem Urteil vom 6.10.2016, die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze zwischen Bauherrn und Architekt führe dazu, dass der Architekt sein Honorar maximal auf Grundlage des vereinbarten Höchstbetrags berechnen kann, auch wenn das Bauvorhaben tatsächlich teurer wird. Tatsächlich gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen, nicht in der vom BGH angenommenen Allgemeinheit. Die Entscheidung ist symptomatisch für ein grundlegenderes Problem: Der BGH wendet die Vorschriften zur werkvertraglichen Mängelhaftung zu unkritisch auf den Architektenvertrag an und erkennt die Voraussetzungen der Architektenhaftung für Baukostenüberschreitungen nicht zutreffend.
  • Monographie
    Architektenrecht. Architektenvertrag und HOAI, Leistungspflichten, Honorar und Haftung, Bausummenüberschreitung. 3. überarb. u. erw. Aufl.
    (1995, Werner) Löffelmann, Peter; Fleischmann, Guntram
  • Monographie
    Architektenrecht. Kommentar zu Honorar und Haftung. 5. erw. Aufl.
    (2007, Werner) Löffelmann, Peter
    Mit der Neuauflage konzentriert sich die Darstellung des Architektenrechts auf die Kommentierung der praxisrelevanten Fragen zu Honorar und Haftung des Architekten. Die neuere Rechtsprechung mit ihren Auswirkungen auf Fälligkeit und Abrechnung der Honorarforderungen, aber auch in Bezug auf die neue Teilerfolgsrechtsprechung nebst den honorarrechtlichen Auswirkungen der Rechtsprechung zum Vertragsgegenstand werden praxisgerecht dargestellt, z.B. hinsichtlich der Voraussetzungen für Mehrfachplanungshonoraransprüche. Ferner werden die praxisrelevanten Anspruchsgrundlagen zur Haftung des Architekten systematisch aufbereitet und anhand von Beispielen erläutert. difu
  • Graue Literatur
    Der Architektenvertrag.
    (1967) Krukenberg, Hartmut
    Der Bundesgerichtshof hat Ende der 50er Jahre den Architektenvertrag dem Werkvertragsrecht (vgl.Pargr. 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) unterworfen.Es ist daher das Ziel der Untersuchung, Grundlage und Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung zu überdenken und deren etwaige Mängel und Schwächen aufzuzeigen.Insbesondere soll hierbei der Frage nachgegangen werden, ob nicht die Annahme eines gemischten Vertrages (z.B.Vertrag bestehend aus Kauf-, Dienst-, Werk- und anderen Leistungen) der Rechts- und Aufgabenstellung des Architekten besser gerecht wird.Zu diesem Zwecke werden auch die aus der Annahme eines gemischten Vertrages sich ergebenden Rechtsfolgen mit in die Betrachtung einbezogen und den vom Boden der Werkvertragstheorie des BGH aus gewonnenen Ergebnissen in kritischer Form gegenübergestellt. kp/difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    AÜG-Reform. Angemessene Regelung der Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag.
    (2016, Verl. Recht & Wirtschaft) Tuengerthal, Hansjürgen
  • Monographie
    Ausgleichsansprüche bei der Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben.
    (1979) Ferger, Herbert
    Das Rechtsinstitut ,,Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben'' erlaubt der staatlichen Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen, in Ermangelung oder zur Schonung verwaltungseigener Mittel, die persönlichen oder sächlichen Kräfte von Privatleuten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben in Anspruch zu nehmen.Ohne sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Indienstnahme Privater auseinanderzusetzen, befaßt sich die Studie vor allem mit dem Problemkreis der Vergütung, die der Private für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben beanspruchen kann, vor allem dann, wenn er zwangsweise herangezogen wird.In ihrem ersten Teil untersucht die Studie die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Indienstnahme Privater und klärt vor allem die Begriffe Indienstnahme und Verwaltungsaufgabe in ihrem rechtlichen Bedeutungs- und Wirkungsgehalt.Im zweiten Teil leitet sie entsprechende Vergütungsansprüche aus spezialgesetzlichen Regelungen, anerkannten Rechtsinstituten und Rechtsprechungsentscheidungen ab. hw/difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    Baukostencontrolling im Facility Management. Das Werkzeug für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Kostennachweise.
    (2010, Bauverl.) Böhler, Tino M.
    Die Finanzierung für den Neubau und den Unterhalt von Immobilien wird immer schwieriger. Ein wesentlicher Grund sind die gewohnten Erfahrungen mit Baukostenüberschreitungen bzw. mit undurchsichtigen Baubuchhaltungen und Mängeln in der Abrechnung. Mit einem auf der Baubuchhaltung basierenden Baukostencontrolling werden die Investitionsmaßnahmen in ihren betriebswirtschaftlichen Aspekten wie Budgetierung, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Vertragswesen, Nachtragsmanagement bis zu Kosten- und Finanzierungsnachweisen begleitet.
  • Monographie
    Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B. Praxiskommentar BGB-Werkvertragsrecht, BGB-Kaufrecht und VOB/B. 3. überarb. u. akt. Aufl.
    (2014, Bundesanzeiger) Wietersheim, Mark von
    Anhand zahlreicher Übersichten, Grafiken, Beispiele und Tipps aus der Praxis veranschaulichen die Autoren die Thematik "Bauabwicklung und Bauvorhaben". Besonders hilfreich sind die direkt einsetzbaren Mustertexte und praktischen Checklisten. Sämtliche Teile der Neuauflage wurden aktualisiert, viele aktuelle und teils grundlegende Urteile wurden eingearbeitet, etwa die Rechtsprechung des BGH zur Zuschlagsverzögerung oder zum Schadensersatz bei Kaufverträgen. Für die Abwicklung von Bauverträgen gilt: die VOB/B bleibt wichtigste Vorschrift. Wenn auch ihre Privilegierung weggefallen ist - und damit die Bedeutung des Werkvertragsrechts des BGB zunimmt. Für viele Verträge aus der täglichen Praxis der Bauabwicklung zählt deshalb: die VOB/B sollte Vertragsbestandteil sein. Denn sonst kommt es allein auf das BGB an. Das oft zu wenig beachtete Kaufvertragsrecht betrifft dabei alle Verträge über die Lieferung von beweglichen Gegenständen - und damit viele Verträge des täglichen Baugeschehens. Dieser Kommentar ist ein fundiertes und verständliches Werkzeug für die tägliche Praxis und damit unverzichtbar für alle, die an Bauvorhaben beteiligt sind!
  • Monographie
    Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B. Praxiskommentar BGB-Werkvertragsrecht, BGB-Kaufrecht und VOB/B. 4. überarb. u. akt. Aufl.
    (2018, Bundesanzeiger) Wietersheim, Mark von
    Welche Vorschriften muss bei Bauverträgen in der Praxis beachtet werden? Der Kommentar stellt alles Nötige dar: die Vorschriften der VOB/B, das komplette Werkvertragsrecht mit dem neuen Bauvertragsrecht sowie das Kaufvertragsrecht nach BGB. Anhand zahlreicher Übersichten, Grafiken, Beispiele und Tipps aus der Praxis veranschaulichen die Autoren die Thematik "Bauabwicklung und Bauvorhaben". Besonders hilfreich sind die direkt einsetzbaren Mustertexte und praktischen Checklisten. Sämtliche Teile der Neuauflage wurden aktualisiert, viele aktuelle und teils grundlegende Urteile wurden eingearbeitet, etwa die Rechtsprechung des BGH zur Zuschlagsverzögerung oder zum Schadensersatz bei Kaufverträgen. Die zum 1. Januar 2018 inkrafttretende Änderung des BGB mit Neuregelungen zum Bauvertragsrecht und zum Verbraucherbauvertrag wird ebenfalls erläutert. Für die Abwicklung von Bauverträgen gilt: die VOB/B wird ein wichtiges Werkzeug der Praxis bleiben. Wenn auch ihre Privilegierung eingeschränkt wurde und mit der ganz neuen Regelung des Bauvertrages im BGB die Bedeutung des Werkvertragsrechts des BGB zunehmen wird. Nach wie vor hat aber die VOB/B viele Vorteile gegenüber dem BGB. Das oft zu wenig beachtete Kaufvertragsrecht betrifft dabei alle Verträge über die Lieferung von beweglichen Gegenständen.
  • Monographie
    Bauvertragsrecht. Praxiswissen. 8. überarb. u. akt. Aufl.
    (2018, Bundesanzeiger) Vygen, Klaus
    Anhand zahlreicher Beispiele vermitteln die Autoren das Praxiswissen zum Bauvertragsrechts. Ausgangspunkt sind die Regelungen des BGB-Werkvertragsrechts. Die hiervon abweichenden bauspezifischen Besonderheiten der VOB Teil B werden umfassend dargestellt unter Berücksichtigung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Ausführungen nehmen immer wieder Bezug auf den im Buch abgedruckten Bauvertragsentwurf, sodass stets deutlich wird, warum und an welcher Stelle im Bauvertrag die jeweiligen Ausführungen relevant sind. Alle einschlägigen Rechtsänderungen, so die VOB 2012 und das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 22.07.2014 (BGBl. I S. 1218), sind eingearbeitet. Als besonderer Service sind im Anhang auch ein Auszug aus dem BGB und die VOB Teil B (Fassung 2012) abgedruckt.
  • Zeitschriftenaufsatz
    BGB § 273; WEG §§ 16 III, 22 I, II. Zum Zurückbehaltungsrecht bei sog. "steckengebliebenem Bau". OLG Hamm, Beschluß v.16.3.1984 - Az. 15 W 266/83.
    (1985) Kuntze, J.
    Beschließen die Wohnungseigentümer eines sog. "steckengebliebenen Baues" die Fertigstellung der Anlage auf eigene Kosten, so können sie gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer, der die anteiligen Kosten nicht zahlt, kein Zurückbehaltungsrecht in der Weise ausüben, dass sie den Anschluss seiner Wohnung an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, etc.) verhindern. Die Gemeinschaft ist darauf beschränkt, ihre Forderungen selbständig gegen den Säumigen gerichtlich geltend zu machen. -y-
  • Zeitschriftenaufsatz
    BGB § 633. BGH, Urteil vom 5.11.1981 - VII ZR 5/81, Celle.
    (1982)
    Die Gewährleistungsansprüche des Erwerbers von Wohnungseigentum richten sich auch dann nach dem Recht des Werkvertrages, wenn der Veräußerer das Bauwerk zunächst für sich selbst errichtet, auch schon bis auf einige Kleinigkeiten fertiggestellt und sogar schon einige Monate bewohnt hat. Dabei ist es ohne Bedeutung, dass die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnen. Werkvertragsrecht ist auch dann anzuwenden, wenn der Veräußerer das Bauwerk zunächst bewohnt hat. Entscheidend ist allein, dass sich aus Inhalt, Zweck und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrages die Verpflichtung des Veräußerers zu mangelfreier Erstellung des Bauwerks ergibt; an diese Verpflichtung knüpft die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an. rh
  • Graue Literatur
    Das bauvertragliche Mängelrisiko bei bestellerseitigen Einwirkungen.
    (1992) Andreae, Philipp Martin
    Die "Fehler" des Auftraggebers bei einem Bauvorhaben gegenüber dem Bauunternehmer lassen sich in drei große Sachverhaltsgruppen unterteilen. Dies sind 1. falsche Anweisungen, 2. die fehlerhaften Materialien und 3. die Vorleistungen anderer vom Bauherrn bestellter Unternehmer. Gegenstand der Arbeit ist es daher, die verschiedenen Lösungsmodelle für den Bauvertrag in Rechtsprechung und Literatur einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und eine eigenständige, rechtsdogmatisch geleitete Konzeption zur Verteilung des Risikos nachteiliger Werksbeeinflussungen bei fehlerhaften Bestellervorgaben zwischen den am Bauvertrag beteiligten Parteien sowohl für den Werkvertrag nach BGB als auch für den Bauvertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu entwickeln. rebo/difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    Das Funktionstauglichkeitsdogma in der "Blockheizkraftwerk"-Entscheidung.
    (2013, Beck) Sass, Wolfgang
    Kaum eine Entscheidung hat so tiefgreifende Auswirkungen auf die werkvertragliche Mängelhaftung gehabt wie das "Blockheizkraftwerk-Urteil" des BGH. Der Verfasser beschäftigt sich kritisch mit der darin enthaltenen Annahme, die Funktionstauglichkeit sei generell die "vereinbarte Beschaffenheit" eines Werks, und mit den Auswirkungen für die Mängelverantwortung bei arbeitsteiligem Zusammenwirken von Unternehmern.
  • Zeitschriftenaufsatz
    Das Gebot wirtschaftlichen Arbeitens beim Stundenlohnvertrag und beim Einheitspreisvertrag.
    (2009, Beck) Peters, Frank
    Der Unternehmer, der nach Zeitaufwand abrechnen soll, darf nur den erforderlichen vergütet erhalten. In der Frage, wer die Beweislast für die Erforderlichkeit trägt, bleibt § 670 BGB in der Diskussion seltsam unausgewertet. Beim Einheitspreisvertrag können unausgewogene Preise einzelner Positionen zu seltsamen Folgen bei Mehrmengen führen, die mit dem Gebot wirtschaftlichen Arbeitens nicht mehr vereinbar sind.
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