Änderung des Werkvertragsrechts und Einführung eines Bauvertragsrechts. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Das Werkvertragsrecht des BGB ist trotz verschiedener, durch Einzelgesetze eingepflegter Neuregelungen überkommen. Es trägt insbesondere den Belangen der Baubeteiligten sowohl auf Besteller- als auch auf Unternehmerseite längst nicht mehr Rechnung und wird in der Praxis weitgehend durch die Regelungen der VOB/B und im Planungsbereich durch die HOAI verdrängt. Dem auf europäischer Ebene priorisierten Verbraucherschutz wird nur vereinzelt Rechnung getragen. Seit Langem wird deshalb eine grundlegende Modernisierung des Werkvertragsrechts verlangt und auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 10.9.2015 verspricht nun Abhilfe.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht : NZBau

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Nr. 11

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S. 658-667

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