Architektenhonorar und Baukostengrenze.
Beck
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2017
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der BGH meint in einem Urteil vom 6.10.2016, die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze zwischen Bauherrn und Architekt führe dazu, dass der Architekt sein Honorar maximal auf Grundlage des vereinbarten Höchstbetrags berechnen kann, auch wenn das Bauvorhaben tatsächlich teurer wird. Tatsächlich gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen, nicht in der vom BGH angenommenen Allgemeinheit. Die Entscheidung ist symptomatisch für ein grundlegenderes Problem: Der BGH wendet die Vorschriften zur werkvertraglichen Mängelhaftung zu unkritisch auf den Architektenvertrag an und erkennt die Voraussetzungen der Architektenhaftung für Baukostenüberschreitungen nicht zutreffend.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 131-134