Der Architektenvertrag.

Krukenberg, Hartmut
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1967

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SEBI: 78/5264

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Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat Ende der 50er Jahre den Architektenvertrag dem Werkvertragsrecht (vgl.Pargr. 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) unterworfen.Es ist daher das Ziel der Untersuchung, Grundlage und Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung zu überdenken und deren etwaige Mängel und Schwächen aufzuzeigen.Insbesondere soll hierbei der Frage nachgegangen werden, ob nicht die Annahme eines gemischten Vertrages (z.B.Vertrag bestehend aus Kauf-, Dienst-, Werk- und anderen Leistungen) der Rechts- und Aufgabenstellung des Architekten besser gerecht wird.Zu diesem Zwecke werden auch die aus der Annahme eines gemischten Vertrages sich ergebenden Rechtsfolgen mit in die Betrachtung einbezogen und den vom Boden der Werkvertragstheorie des BGH aus gewonnenen Ergebnissen in kritischer Form gegenübergestellt. kp/difu

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Tübingen: (1967), XIV, 141 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1967)

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