Ausgleichsansprüche bei der Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben.
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SEBI: 79/5524
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DI
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Abstract
Das Rechtsinstitut ,,Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben'' erlaubt der staatlichen Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen, in Ermangelung oder zur Schonung verwaltungseigener Mittel, die persönlichen oder sächlichen Kräfte von Privatleuten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben in Anspruch zu nehmen.Ohne sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Indienstnahme Privater auseinanderzusetzen, befaßt sich die Studie vor allem mit dem Problemkreis der Vergütung, die der Private für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben beanspruchen kann, vor allem dann, wenn er zwangsweise herangezogen wird.In ihrem ersten Teil untersucht die Studie die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Indienstnahme Privater und klärt vor allem die Begriffe Indienstnahme und Verwaltungsaufgabe in ihrem rechtlichen Bedeutungs- und Wirkungsgehalt.Im zweiten Teil leitet sie entsprechende Vergütungsansprüche aus spezialgesetzlichen Regelungen, anerkannten Rechtsinstituten und Rechtsprechungsentscheidungen ab. hw/difu
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Keywords
Verwaltungsaufgabe, Werkvertrag, Ausgleichsanspruch, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Polizei, Verwaltung/Öffentlichkeit
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Köln: (1979), XLVII, 277 S., Lit.
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Verwaltungsaufgabe, Werkvertrag, Ausgleichsanspruch, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Polizei, Verwaltung/Öffentlichkeit