Auflistung nach Schlagwort "Gebietsänderung"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 27
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Graue Literatur Bad Fallingbostel, Bomlitz und Walsrode auf dem Weg zu einer freiwilligen Fusion.(2008)Artikel 28 GG garantiert den Kommunen ihre Selbstverwaltung, lässt jedoch zu, dass Kommunen sich freiwillig auflösen und zu einer neuen Gebietskörperschaft zusammenschließen. Wird eine solche Fusion von Kommunen auf freiwilliger Basis geplant, stellt sich die Frage, ob dies unter den verschiedensten Aspekten sinnvoll und zweckmäßig ist. Die Städte Bad Fallingbostel und Walsrode sowie die Gemeinde Bomlitz sind Mitte 2007 an die KGSt herangetreten, um mit ihr gemeinsam genau diesen Fragen nachzugehen - welche Aspekte müssen im Vorfeld einer möglichen Fusion bedacht werden und ist eine Fusion dann unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangssituationen und der Entwicklungsziele der drei Kommunen sinnvoll und zweckmäßig. In dem Abschlussbericht wird unter Berücksichtigung aller erhobenen Daten und Fakten, aller mit einer Fusion abgewogenen Chancen und Risiken und nach ausführlichen Diskussionen im politischen und bürgerschaftlichen Raum das Fazit gezogen, dass die Vorteile einer denkbaren Fusion zum November 2011 die damit verbundenen Nachteile deutlich übersteigen. Wesentlich für die Einschätzung der KGSt, den drei Kommunen eine Fusion zu empfehlen, war die von ihr erarbeitete und dann selber auch angewendete sog. Fusions-Bilanz. Die KGSt hat insgesamt 25 Thesen formuliert, die Ausfluss der gesamten Projektarbeit waren und die aus ihrer Sicht die wesentlichen Erkenntnisse zusammenfassen.Zeitschriftenaufsatz Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen. Vorgesehene Änderungen durch das Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen.(2012, Sächsischer Städte- und Gemeindetag) Forberg, AnnettZeitschriftenaufsatz Der Anspruch auf Wahrung der typischen Gebietsprägung.(2010, Werner) Hoffmann, MartinMonographie Der Einigungsvertrag zwischen völkerrechtlichem Vertrag und nationalem Gesetz. Untersuchungen zur Bestandskraft des Vertrags über die Herstellung der Einheit Deutschlands.(1995, Duncker & Humblot) Höch, ThomasDie Arbeit will die Rechtsnatur des Einigungsvertrags nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik näher bestimmen. Es ergab sich die Frage, ob und inwieweit der gesamtdeutsche Gesetzgeber an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden ist. Vergleichbar mit 1990 war die Ausgangsposition bei den "Novemberverträgen" von 1870, die zur Gründung des Deutschen Reichs führten. Damit wurde eine deutsche Verfassungstradition begründet, die eine Bindung späterer Gesetzgebung an den Inhalt von Eingliederungsverträgen anerkennt. Diese Auffassung wurde durch die Coburg-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Nach eingehender Untersuchung der einzelnen Bestimmungen des Einigungsvertrags stellt der Autor fest, daß eine Bestandskraft nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um eine Sonderregelung zugunsten des Beitrittsgebiets im Rahmen des Vereinigungsprozesses handelt. kmr/difuMonographie Die Überleitungsgerechtigkeit bei Gebietsänderungen und sonstigen Änderungen im territorialen Geltungsbereich von Rechtsordnungen. Darstellungen anhand ausgewählter Beispiele auf dem Weg zur Staatswerdung Deutschlands im 20. Jahrhundert.(1992, Centaurus) Kemper, Jürgen F.Vor dem Hintergrund der Wiedervereinigung behandelt die Studie die Änderungen im territorialen Geltungsbereich. Diese Geltung des Territorialgrundsatzes (die Herrschaft des Staates und die Geltung der Gesetze beschränken sich auf das Staatsgebiet) führt bei einer nachträglichen Gebietsänderung zu der besonderen Problematik, welches Recht in dem nun neuentstandenen Gebiet fortgelten soll. Diese Fragestellung, insbesondere nach den Regelungen der Übergangsvorschriften und der Rückwirkung beim Beitritt des Saarlandes im Jahre 1956 und der Wiedervereinigung, ist Gegenstand der Studie. Einer begrifflichen Klärung (Gebietsänderung, Überleitung) und der Erläuterung von theoretischen Grundlagen (Übergangsregelungen, völkerrechtliche Bindungen) folgt die gesetzgebungstechnische Untersuchung der Überleitung anhand dieser beiden Beitritte. rebo/difuZeitschriftenaufsatz Gebiets- und Funktionalreformen des letzten Jahrzehnts.(2013, C.F. Müller) Meyer, HubertMonographie Das Gebietsänderungsrecht in den deutschen Gemeindeordnungen.(1962) Liesner, ErnstArt. 28 II GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Dies beinhaltet notwendigerweise auch eine Garantie des Gebietsumfanges der Gemeinden in dem Maße, wie dadurch diese Institution in ihrem Wesenskern gesichert wird. Die Garantie stellt damit keinen Schutz vor Eingriffen oder vor völliger Auflösung dar. Die westdeutschen Länder machen jede Gebietsänderung von Gründen des öffentlichen Wohls, Nordrhein-Westfalen von Gründen des übergemeindlichen öffentlichen Interesses abhängig. Diese Begriffe müssen im Licht des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung und der Staatsziele und -zwecke ausgelegt werden. Die Untersuchung gibt einen Überblick über die historische Entwicklung des Gemeindegebietsänderungsrechts, sie stellt die Arten der Gebietsänderungen dar und befaßt sich mit ihren Voraussetzungen. Erörtert werden ferner die Rechtsnatur des Staatshoheitsaktes, die Rechtsfolgen der Gebietsänderung sowie der Rechtsschutz der Gemeinden. chb/difuMonographie Der Gebietsänderungsvertrag nach nordrhein-westfälischem Gemeinderecht.(1961) Kuempel, SiegfriedDie in den Gebietsänderungsverträgen enthaltenen Vertragsbestimmungen können gestaltender oder auch nur verpflichtender Natur sein.Die rechtsgestaltenden Abmachungen wollen den von den Vertragspartnern angestrebten Erfolg selbst unmittelbar herbeiführen.Mit den Absprachen verpflichtender Natur wird den beteiligten Gemeinden ein bestimmtes Tun oder Unterlassen aufgegeben.Nur in diesem Fall stellt sich die Frage der Erzwingbarkeit.Sämtliche von den Vertragspartnern getroffenen Regelungen sind ohne gesetzliche Bestätigung durch den Landtag zulässig und wirksam, sofern sie sich innerhalb der bestehenden Gesetze bewegen.Verstöße einzelner Vertragsbestimmungen gegen geltendes Recht können bei der Verletzung von Landesrecht durch die Bestätigung des Landtags geheilt werden.Ein Verstoß gegen Bundesrecht macht die Vertragsbestimmung unwirksam.Die Ermächtigung zum Abschluß von Gebietsänderungsverträgen stellt eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dar. chb/difuGraue Literatur Gebietsveränderungen und Änderungen der Verwaltungsstruktur in Altona 1927 und 1937/1938.(1992) Strenge, IreneFür die preußische Stadt Altona gab es im 20. Jahrhundert zwei wesentliche Daten: 1927 entstand durch die Eingemeindung der Elbvororte und der nördlichen Industrievororte Groß-Altona. Am 1. April 1938 ereilte Altona das gleiche Schicksal: Es ging in Hamburg auf. Die Bildung Groß-Altonas, die gegen den Willen der eingemeindeten Vororte stattfand, geschah noch unter zahlreichen Zugeständnissen den eingemeindeten Gebieten gegenüber. 1938 gab es jedoch keine Zugeständnisse Hamburgs an Altona, obwohl die Veränderungen wesentlich gravierender waren. Preußen kannte die strikte Trennung von staatlicher und gemeindlicher Verwaltung, während Hamburg zumindest in der Kernstadt eine Einheitsverwaltung hatte. Trotz der "Gleichschaltung" der Länder durch die Nationalsozialisten brachte die Zusammenführung der Verwaltungen erhebliche Probleme mit sich. Ziel der Untersuchung ist die Gegenüberstellung der Vorgänge von 1927 und 1937/38 unter rechtlichen Gesichtspunkten. lil/difuMonographie Gemeindeordnung und Amtsordnung für das Land Brandenburg. Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Rechtsvorschriften.(1992, E. Schmidt) Cronauge, Ulrich; Lübking, UweMonographie Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg. 3. überarb. u. erw. Aufl.(1995, Kohlhammer) Waibel, GerhardDie Darstellung berücksichtigt den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zugleich nimmt sie Stellung zu aktuellen Fragen des Kommunalverfassungsrechts sowie zu Themen wie kommunale Selbstverwaltung und europäische Integration, Verbandskompetenz der Gemeinden, die bürgerschaftliche Beteiligung, die Weiterentwicklung des Ortsrechts und des Rechts der öffentlichen Einrichtungen, das Verfahren im Gemeinderat oder die Rechtsstellung der Fraktionen. difuZeitschriftenaufsatz Monographie Handbuch der kommunalen Vertragsgestaltung. Bd. IV Öffentlich-rechtliche Verträge. Buch und CD-ROM.(2001, Heymann) Bergmann, Karl Otto; Schumacher, HermannGraue Literatur Integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept 2019. Quartiersmanagement Ganghoferstraße. Quartiersmanagement Richardplatz Süd.(2019)Am 11.06.2018 gab die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt, dass ab 2021 die Quartiersmanagement(QM)-Gebiete Richardplatz Süd und Ganghoferstraße zum neuen Gebiet Rixdorf zusammengelegt werden. Das vorliegende Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) bildet den Ausgangspunkt für die Gebietsentwicklung des zukünftigen QM-Gebietes Rixdorf. Es wurde als Gemeinschaftswerk von den beiden QM-Teams Ganghoferstraße und Richardplatz Süd im Zuge des Fusionsprozesses verfasst. Dies ist ein Novum in der 20-jährigen Geschichte des Berliner QM-Verfahrens im Rahmen des Programms Soziale Stadt. Der Inhalt des IHEK speist sich aus Workshops mit den Quartiersräten aus beiden QM-Gebieten, thematischen runden Tischen mit den bezirklichen Fachverwaltungen und Akteuren zu den Handlungsfeldern sowie Gesprächen mit Anwohnenden und Akteuren. Das Konzept ist so aufgebaut, dass die Kapitel 1 und 3 (Gebietsbeschreibung und Stand der Gebietsentwicklung) von beiden QM-Teams getrennt voneinander betrachtet wurden; Die Kapitel 2, 4, 5 und 6 (Leitbild, Stand der Gebietsentwicklung, Strategien der Verstetigung und Fazit) wurden hingegen gemeinsam erarbeitet.Monographie Kreisgebietsreform und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen.(2004, Nomos) Rothe, BjörnDie Arbeit befasst sich erstmals ausschließlich mit dem Gebietsänderungsrecht der Landkreise und weist neben einer Auswertung der Rechtsprechung die Verfassungswidrigkeit des anlässlich der derzeit aktuellen Regionalisierungsdiskussion wieder in Mode gekommenen Regionalkreismodells nach. Neben einem ausführlichen historischen Abriss über das Gebietsrecht der Landkreise erfolgt nach Darstellung auch europarechtlicher Bezüge eine umfassende Prüfung der derzeitigen Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern. difuMonographie Neugliederungsgesetze als Maßnahmegesetze und generelles Landesplanungsrecht in Nordrhein-Westfalen(1976) Westerholt, Ludger Graf V.Ziel der Untersuchung ist es, die verschiedenen Gesetzestypen auf dem Gebiet des Landesplanungsrechts unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (Gewaltenteilungsprinzip, Rechtsschutzverkürzung, Maßnahmegesetz) zu beleuchten. Dabei wird Landesplanungsrecht im weitesten Sinne als Teil einer Raumordnung verstanden, die durch Planung und sonstige Maßnahmen verwirklicht wird, und zwar unter Gegenüberstellung von mehr als 100 nordrhein-westfälischen Einzelregelungen zur Gebietsänderung (Neugliederungsgesetze). Darüberhinaus enthält die Studie eine ausführliche Darstellung der historischen Entwicklung des Gebietsänderungsrechts im Rheinland, in Westfalen und im Ruhrgebiet vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart.Monographie Rechtskontrolle der Änderung von Gemeindegrenzen.(1972) Reiniger, WolfgangDer Verfasser setzt sich mit der Rechtsnatur des Gebietsänderungsakts als staatlicher Maßnahme zur Änderung der Gemeindegrenzen auseinander und geht auf seine Angreifbarkeit und seine Voraussetzungen ein. Dem Gebietsänderungsakt wird vielfach eine Doppelnatur zugeschrieben für die Gemeinden stelle er eine Einzelfallregelung (Verwaltungsakt) dar, für die Bürger einen Rechtssatz. Da diese Konstruktion zu einer Zweispurigkeit des Rechtsweges führen würde, sieht der Autor den Gebietsänderungsakt als einen komplexen Akt an, der Rechtsnormcharakter hat. Unterschiedlich ist in den Ländern der Rechtsschutz der Gemeinden ausgestaltet in Nordrhein-Westfalen steht den Gemeinden die kommunale Verfassungsbeschwerde zur Verfügung, in den übrigen Bundesländern können die Gemeinden die Gebietsänderung in einer abstrakten Normenkontrolle nach PAR. 47 Verwaltungsgerichtsordnung oder nach der subsidiären Verfassungsbeschwerde nach PAR. 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz angreifen. wd/difuMonographie Rechtsschutz der Gemeinden im Verfahren zur kommunalen Gebietsänderung nach nordrhein-westfälischem Recht.(1971) Muenzer, ChristianGrundgesetz und Landesverfassung Nordrhein-Westfalens schließen Gebietsänderungen der Gemeinden nicht aus.Sie gewährleisten allein die Erhaltung der Selbstverwaltung und ihrer Träger als Rechtseinrichtungen, nicht aber den unveränderlichen Bestand der einzelnen Gemeinden.Gleichwohl kann nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens eine kommunale Gebietsänderung nur aus ,,Gründen des öffentlichen Wohls'' und nur nach ausreichender Anhörung der betroffenen Gemeinden vorgenommen werden.Gegen die administrativen Gebietsänderungsakte, die Verwaltungsakte sind, können die Gemeinden Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.Soweit die Gebietsänderung durch Gesetz angeordnet wird, können die Gemeinden diese mit der gemeindlichen Verfassungsbeschwerde nach PAR. 50 des Gesetzes über den nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof angreifen.Die Gemeinden können eine Gebietsänderung aber auch selbst durch Abschluß eines interkommunalen Gebietsänderungsvertrages herbeiführen. wd/difu