Rechtskontrolle der Änderung von Gemeindegrenzen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 74/455

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Verfasser setzt sich mit der Rechtsnatur des Gebietsänderungsakts als staatlicher Maßnahme zur Änderung der Gemeindegrenzen auseinander und geht auf seine Angreifbarkeit und seine Voraussetzungen ein. Dem Gebietsänderungsakt wird vielfach eine Doppelnatur zugeschrieben für die Gemeinden stelle er eine Einzelfallregelung (Verwaltungsakt) dar, für die Bürger einen Rechtssatz. Da diese Konstruktion zu einer Zweispurigkeit des Rechtsweges führen würde, sieht der Autor den Gebietsänderungsakt als einen komplexen Akt an, der Rechtsnormcharakter hat. Unterschiedlich ist in den Ländern der Rechtsschutz der Gemeinden ausgestaltet in Nordrhein-Westfalen steht den Gemeinden die kommunale Verfassungsbeschwerde zur Verfügung, in den übrigen Bundesländern können die Gemeinden die Gebietsänderung in einer abstrakten Normenkontrolle nach PAR. 47 Verwaltungsgerichtsordnung oder nach der subsidiären Verfassungsbeschwerde nach PAR. 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz angreifen. wd/difu

Description

Keywords

Gemeindegebietsänderung, Gebietsänderung, Verwaltungsakt, Kommunale Neugliederung, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bonn: (1972), XXI, 86 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Gemeindegebietsänderung, Gebietsänderung, Verwaltungsakt, Kommunale Neugliederung, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries