Rechtskontrolle der Änderung von Gemeindegrenzen.
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1972
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SEBI: 74/455
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Zusammenfassung
Der Verfasser setzt sich mit der Rechtsnatur des Gebietsänderungsakts als staatlicher Maßnahme zur Änderung der Gemeindegrenzen auseinander und geht auf seine Angreifbarkeit und seine Voraussetzungen ein. Dem Gebietsänderungsakt wird vielfach eine Doppelnatur zugeschrieben für die Gemeinden stelle er eine Einzelfallregelung (Verwaltungsakt) dar, für die Bürger einen Rechtssatz. Da diese Konstruktion zu einer Zweispurigkeit des Rechtsweges führen würde, sieht der Autor den Gebietsänderungsakt als einen komplexen Akt an, der Rechtsnormcharakter hat. Unterschiedlich ist in den Ländern der Rechtsschutz der Gemeinden ausgestaltet in Nordrhein-Westfalen steht den Gemeinden die kommunale Verfassungsbeschwerde zur Verfügung, in den übrigen Bundesländern können die Gemeinden die Gebietsänderung in einer abstrakten Normenkontrolle nach PAR. 47 Verwaltungsgerichtsordnung oder nach der subsidiären Verfassungsbeschwerde nach PAR. 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz angreifen. wd/difu
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Bonn: (1972), XXI, 86 S., Lit.