Das Gebietsänderungsrecht in den deutschen Gemeindeordnungen.
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1962
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SEBI: 79/4951-4
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Zusammenfassung
Art. 28 II GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Dies beinhaltet notwendigerweise auch eine Garantie des Gebietsumfanges der Gemeinden in dem Maße, wie dadurch diese Institution in ihrem Wesenskern gesichert wird. Die Garantie stellt damit keinen Schutz vor Eingriffen oder vor völliger Auflösung dar. Die westdeutschen Länder machen jede Gebietsänderung von Gründen des öffentlichen Wohls, Nordrhein-Westfalen von Gründen des übergemeindlichen öffentlichen Interesses abhängig. Diese Begriffe müssen im Licht des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung und der Staatsziele und -zwecke ausgelegt werden. Die Untersuchung gibt einen Überblick über die historische Entwicklung des Gemeindegebietsänderungsrechts, sie stellt die Arten der Gebietsänderungen dar und befaßt sich mit ihren Voraussetzungen. Erörtert werden ferner die Rechtsnatur des Staatshoheitsaktes, die Rechtsfolgen der Gebietsänderung sowie der Rechtsschutz der Gemeinden. chb/difu
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Würzburg: (1962), XXI, 154 S., Lit.