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Graue Literatur 06 Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz.(2020)Die Broschüre stellt für das Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz Zielsetzungen, Strategien, viele Maßnahmen und Ergebnisse einer intensiven Stadterneuerungspolitik dar. Sie soll zeigen, mit welcher Intensität das Instrument der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme eingesetzt wurde und wie sich dadurch ein wichtiger innenstadtnaher Stadtbereich verändert hat. Sie soll auch zeigen, dass Stadterneuerung ein komplexer Prozess ist - mit einer Mischung aus Investition, Diskussion und Imagewandel. Stadterneuerung ist das Zusammensetzen eines Puzzles aus Einzelmaßnahmen, die jede für sich komplex sein können. Oft ist erst nach Jahren erkennbar, wie sich die Wahrnehmung und auch die tatsächliche Qualität eines Quartiers durch eine Vielzahl großer und kleiner Interventionen verändert. Diese Veränderung ist in Reudnitz durch die in der Broschüre beschriebenen Bausteine gelungen.Zeitschriftenaufsatz 0800-Government.(2003, K21 media AG) Brunzel, MarcoEin Beispiel aus England zeigt: Kommunale Call Center verbessern nicht nur den Bürgerservice, sondern sparen auch beträchtliche Kosten. difuGraue Literatur 09 Sanierungsgebiet Plagwitz.(2020)Die Broschüre dokumentiert etwa 30 Jahre der aktiven Sanierungstätigkeit und Entwicklungsarbeit in den Stadtteilen Plagwitz und Lindenau, namentlich im Sanierungsgebiet „Plagwitz". Noch stärker als in anderen Stadtteilen erforderte die Revitalisierung des Stadtteils bzw. der Stadtteile aufgrund der stark von Industrie und Manufakturen geprägten Struktur auch die Bildung einer neuen ökonomischen und funktionellen Basis: Vor2den bis zur Wende prägenden Industriebetrieben überlebten nur wenige den wirtschaftlichen Umbruch, der innerhalb kurzer Zeit zum Verlust einer wichtigen Funktion des Areals führte. Entsprechend stehen Plagwitz und Lindenau selbst für Leipziger Verhältnisse für einen extremen Wandel. Fast ein Jahrzehnt dauerte es, bis erste Signale eine positive Entwicklung ahnen ließen. Es folgte ein Jahrzehnt der Hoffnung und Gestaltung nach der Jahrtausendwende und ein extrem dynamisches Wachstum in den letzten zehn Jahren. Plagwitz gilt heute als ein beliebter, lebendiger und sehr vielfältiger Stadtteil. Neben der spannenden Mischung ganz unterschiedlicher Gebäude trägt dazu die aktiv herausgearbeitete Mischung aus Urbanität und Grün bei sowie die noch starke Durchmischung der Bevölkerung. Trotz der Lagegunst westlich des Auwaldes war diese Entwicklung kein Selbstläufer. Plagwitz war Experimentierfeld für verschiedene Entwicklungs- und Erneuerungsansätze. Im Zuge der aktiven Entwicklung wurden zu Gunsten des Gebietes etwa 40 Millionen Euro Fördermittel akquiriert und investiert. Die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme unter Nutzung nationaler Städtebaufördermittel steht dabei im Fokus der Broschüre. Alleine im Sanierungsgebiet wurden über 20 Millionen Euro eingesetzt, die durch europäische Fördermittel (URBAN/EFRE/ESF), Wohngebäudesicherungsmittel des Freistaates Sachsen sowie weitere Landesprogramme ergänzt wurden. Aus heutiger Sicht war die Festsetzung einer derart großen Sanierungskulisse zunächst eine vor allem funktionale Notwendigkeit. Es kann jedoch angenommen werden, dass die heutige Attraktivität ohne eine aktive Vorreiterrolle bei den öffentlichen Investitionen nicht erreicht worden wäre. Dennoch warten auch in Plagwitz aus städtebaulicher Perspektive noch einige anspruchsvolle und spannende Aufgaben, wie beispielsweise die Entwicklung des Jahrtausendfeldes. Eine erhaltende und zukunftsfähige Entwicklung ist und bleibt notwendig.Zeitschriftenaufsatz § 1 Abs 1 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981, BGB § 1 I 1542 VG Düsseldorf, Beschluß v. 11.6.1984 - Az. 14 K 1084/85.(1985)Die Kammer des Verwaltungsgerichtes hält das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für verfassungswidrig, weil es unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zustande gekommen ist. Der Gesetzgeber kann sich für die Einführung der Ausgleichszahlung nach dem AFWoG nicht auf die Kompetenz aus einer allgemeinen Sachzuständigkeit nach GG Art. 74 Nr. 18 berufen; auch andere Kompetenznormen tragen das Gesetz nicht. (rh)Zeitschriftenaufsatz § 1 Abs. 4 S 1 AFWoG; OVG NW, Urteil v. 6.9.85 - Az. 14 A 1928/84.(1986)Bei Anwendung des AFWoG § 1 Abs.4 S.1 ist insoweit, als es auf die Einwohnerzahl von Gemeinden ankommt, auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik abzustellen. Einen "zusammenhängenden Wirtschaftsraum" i.S.v. AFWoG § 1 Abs.4 S.1 bildet eine Gemeinde mit einer anderen Gemeinde nur dann, wenn beide Gemeinden dergestalt miteinander verflochten sind, dass es gerechtfertigt erscheint, Verwaltungsgrenzen zu vernachlaässigen und die Großgemeinde zusammen mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden als eine Einheit aufzufassen. Die Stadt Bonn gehört nicht zum Wirtschaftsraum der Stadt Köln. (-z-)Zeitschriftenaufsatz §§ 1 f., 7, 9 f. DenkmG. Hessischer VGH, Urteil v. 28.11.1984 - 11 UE 139/84.(1985)Die Denkmalfachbehörde hat - abgesehen von den im DSchG vorgesehenen Ausnahmen - alle als Kulturdenkmäler erkannten Objekte in das Denkmalbuch einzutragen. Einen Ermessenspielraum hat sie dabei nicht (Aufgabe der früheren Rechtsprechung). Die in § 2 Abs. 1 DSchG angesprochenen öffentlichen Interessen sind allein jene, die unter den dort einzeln aufgeführten Gesichtspunkten die Erhaltung von Sachen rechtfertigen. Einzelfall eines aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal schutzwürdigen früheren Pfarrhauses als Beispiel eines hervorgehobenen dörflichen Bauwerks aus der Zeit zu Anfang des 19. Jahrhunderts, das typische Merkmale der Entstehungszeit aufweist und Teil des weitgehend noch intakten Bildes des Ortskerns ist. (-z-)Zeitschriftenaufsatz §§ 1 folgende, 123, 125 BBauG. Urteil des OVG NW vom 12.7.1988 - AZ 3 A 1207/85. Nicht rechtskräftig.(1989)Das nicht rechtskräftige Urteil befaßt sich mit den rechtlichen Bindungen, die sich für einen Erschließungsvertrag aus den §§ 1 ff, 123 und 125 BBauG ergeben, ferner mit der Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in einem Erschließungsvertrag, den Anforderungen an eine Anpassungskündigung und mit dem Verzicht auf vertragliche Ansprüche. Dem Sachverhalt des Urteils zugrunde liegt die Klage einer Stadt gegen einen Architekten zwecks Beibringung einer Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank aus einem Erschließungsvertrag. Die einzelnen Bestandteile des Erschließungsvertrages, über den das Gericht befinden mußte, werden eingangs aufgelistet. (hb)Graue Literatur 1 Jahr Abfallablagerungsverordnung. Wo bleibt der Müll? 76. Darmstädter Seminar - Abfalltechnik, am 1. Juni 2006 in Darmstadt.(2006)Seit dem 1. Juni 2005 dürfen in Deutschland nur noch vorbehandelte Abfälle gelagert werden. Es wird eine erste Bilanz nach einem Jahr AbfAblV gezogen, aus Sicht einzelner Deponien, aus Sicht der regionalen Abfallwirtschaft, aus Sicht der Recyclingbranche. Weitere Beiträge geben eine Übersicht über die Abfallströme seit Juni 2005 oder befassen sich mit den Folgen, in der Afallwirtschaftsplanung (am Beispiel Hessens), in der Genehmigung einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung und - komplementär - mit dem "ankommenden" Abfall in Polen (in einem Beitrag in englischer Sprache). Zwei Beiträge gehen auf eine besondere Abfallart ein: Straßenkehricht und Bankettschälgut, indem auf Abfallmengen, Zusammensetzung und Entsorgungswege (am Beispiel NRW) eingegangen wird oder über ein Konzept für eine nachhaltige Entsorgung berichtet wird. Ein Beitrag widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen der Abfallverwertung am Beispiel der Baustellenabfälle.Zeitschriftenaufsatz 1 oder 2 oder 3? Zur Konstituierung möglicher Metropolregionen an Rhein und Ruhr.(2010, Heymann) Blotevogel, Hans Heinrich; Schulze, KatiIm Mittelpunkt des Beitrags steht eine Diskussion über eine Weiterentwicklung des 1995 landesplanerisch begründeten, aber in der Praxis nie realisierten Konzepts der "Metropolregion Rhein-Ruhr". Auf der Grundlage eines Messkonzepts zur Erfassung metropolitaner Funktionen werden die potenziellen Metropolregionen Köln-Bonn und Düsseldorf sowie deren Zusammenfassung in einer Metropolregion Rheinland in einen direkten Vergleich zu den großen deutschen Metropolregionen gestellt. Darüber hinaus werden inter- und intraregionale Verflechtungsbeziehungen des Metropolraums über den Indikator Pendlerströme analysiert. Aus diesen empirischen Ergebnissen werden abschließend begünstigende und erschwerende Faktoren für die alternativen Regionsbildungen herausgearbeitet und die Abgrenzungsvarianten gegenübergestellt.Zeitschriftenaufsatz §§ 1 S 3, 2 MHG, LG Düsseldorf, Urteil v. 4.4.1985 - Az. 21 S 349/84.(1985)Die Preisbindung endet mit dem Wegfall des Besetzungsrechts nach § 87 a Abs. 4 II. WBauG. Ist das Mietobjekt mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert, hat der Vermieter nach Ablauf des Besetzungsrechts Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Dem stehen weder der Darlehensvertrag noch der Mietvertrag entgegen. Das Urteil stützt sich auf folgenden §§: 1 und 2 MHG. (-y-)Zeitschriftenaufsatz "1 Stück Energieeffizienz". Bundesverwaltungsamt Köln: Mehr Wirtschaftlichkeit durch ganzheitliche Maßnahmen.(2011, Bauverl.) Steffes-Tun, Dieter; Hellmerichs, JohnIn Zusammenarbeit mit der Deutschen Energieagentur (dena) will die Bundesregierung im Rahmen des Projekts "Contracting in Bundesliegenschaften" die CO2-Emissionen bundeseigener Gebäude ohne zusätzliche Haushaltsmittel um 30% senken. Eines der erfolgreichsten Projekte ist die Modernisierung und Optimierung der gebäudetechnischen Anlagen im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Dort konnte durch Energiespar-Contracting der CO2-Ausstoß um 2085 t pro Jahr gesenkt werden.Zeitschriftenaufsatz § 1 WoBindG, § 16 Abs 1 und 3 II. WoBauG. OVG NW, Urteil v. 10.5.1984 - Az. 14 A 1656/82.(1985)Zu den Gebäudeteilen, die zur Benutzung eines Raumes als Wohnraum erforderlich sind, gehört unter den klimatischen Bedingungen in Mitteleuropa ein Dach, das die Niederschläge sicher und so ableitet, dass Bauteile nicht durchfeuchtet werden. Das Tragwerk des Daches muss den Belastungen sicher standhalten und die auftretenden Kräfte sicher auf ihre Auflager übertragen. (-z-)Zeitschriftenaufsatz