Auflistung nach Schlagwort "Milieuschutzsatzung"
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Zeitschriftenaufsatz Anwendungs- und Vollzugspraxis von Milieuschutzsatzungen. Empirische Erkenntnisse und praktische Handlungsempfehlungen.(1998, Kohlhammer) Becker, Wolfgang; Huchler, UweGraue Literatur Die Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Satz Nr. 2 BauGB, Probleme und Erfahrungen ihrer Anwendung insbesondere mit Blick auf die Wohnungsmarktpolitik.(1996) Becker, WolfgangUntersucht werden Erfahrungen und Probleme beim Erlaß und beim Vollzug von Milieuschutzsatzungen in der kommunalen Praxis. Auf der Basis empirischer Analysen der Anwendungspraxis in bundesdeutschen Städten werden - auch vor dem Hintergrund grundsätzlicher wohnungspolitischer Fragen wie der Erhaltung von preiswertem Wohnraum - die positiven Möglichkeiten wie auch die Grenzen von Milieuschutzsatzungen aufgezeigt. Die empirische Bestandsaufnahme zur Anwendung von Milieuschutzsatzungen erfolgte auf Basis einer schriftlichen Befragung der Städte und Gemeinde und wurde ergänzt um eine vertiefende Analyse der Anwendungs- und Vollzugspraxis in München, Nürnberg, Rostock, Wiesbaden, Potsdam und Eisenach. Mit dem Ziel, bestehende Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB abzubauen können Handlungsempfehlungen zur wirksamen Anwendung von Milieuschutzsatzungen in der kommunalen Praxis formuliert werden. goj/difuGraue Literatur Erhaltungssatzung - Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bau GB.(1989) Behr, IrisDas bauplanungsrechtliche Instrument "Erhaltungssatzung" ist seit 1976 Bestandteil des Bauplanungsrechtes und wurde mit Pargr. 172 BauGB in das ab 1987 geltende Baugesetzbuch aufgenommen. Die begrenzten Erfahrungen derjenigen Städte, die sich seit dieser Zeit an das Instrument Erhaltungssatzung herangewagt haben, stellen sich überwiegend positiv dar. Im Rahmen dieser nur geringen Zahl steht die "sanfte Strategie" der Überzeugung und Einflußnahme auf die Maßnahmen im Vordergrund. Schwer zu lösen schien das Problem der Erfassung und Kontrolle aller durchgeführten Maßnahmen zu sein; sei es, daß es sich um an sich genehmigungspflichtige aber ungenehmigte Maßnahmen handelte oder um Aktivitäten wie Umwandlungen oder Mietzinserhöhungen, welche nicht in den Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung fallen. Wird die Erhaltungssatzung jedoch in dem dargestellten Kontext eingesetzt, so dürfte sie der Zielsetzung "Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen" sicherlich dienen. Der Anhang enthält ergänzende Materialien in Form von Gerichtsurteilen und Nürnberger Unterlagen der Verwaltung. geh/difuGraue Literatur Erhaltungssatzung Ochsenkopf. Prüfung der Erforderlichkeit zum Erlaß einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.(1989) Schmaus, B.Ziel dieser Untersuchung ist es, für das Wohngebiet Ochsenkopf in Heidelberg zu prüfen, ob der Erlaß einer Milieuschutzsatzung nach Pargr. 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sinnvoll und erforderlich ist, um die Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung und den Quartiercharakter zu erhalten. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung dieser Pilotstudie für die mögliche Ausweisung anderer Quartiere als Erhaltungsgebiete, wird eingehend auf die Rechtsproblematik und Kriterienauswahl eingegangen. Die Arbeit ist deshalb in zwei Komplexe unterteilt: (A) Allgemeine rechtliche und methodische Beurteilung von Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen) und (B) Beurteilung der Erforderlichkeit zum Erlaß einer Milieuschutzsatzung im Ochsenkopf. Die Studie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem immer stärker ins Blickfeld rückenden wohnungsmakrtpolitischen Problemhintergrund: der zunehmenden Verknappung von preiswertem Wohnraum in Städten. geh/difuGraue Literatur Erhaltungssatzungen in der kommunalen Praxis.(1985) Edel, Otto; Schäfer, RudolfMithilfe einer Umfrage bei allen Städten mit mehr als 20 Tsd. Einwohnern sollte die Praxis des Einsatzes von Erhaltungssatzungen gem. Pargr. 39h BBauG untersucht werden. Als Ergebnis dieses Beitrags zur Rechtstatsachenforschung wurde u. a. festgestellt, daß sich die Anwendung dieses Rechtsinstruments auf denkmalschutzorientierte Fälle konzentriert. Die Städte mit Anwendungspraxis schätzen ihre Erfahrungen überwiegend positiv ein, die zuvor befürchtete "Bauverhinderung" ist nicht eingetreten. Probleme tauchen im Problemfeld der Milieuschutzsatzung auf. bre/difuGraue Literatur Leistungsfähigkeit des städtebaulichen Instruments Milieuschutz für die Stadtentwicklung in Berlin.(2008) Geßner, MartinDas Baugesetzbuch bietet nach § 172 BauGB die Möglichkeit, in ausgewählten Gebieten bauliche Veränderungen, Rückbau und Nutzungsänderungen unter einen gesonderten Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Ein Grund für den Einsatz einer solchen Erhaltungssatzung kann durch § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" liegen. Das Ziel liegt in einem solchen Fall in der Erhaltung preiswerten Wohnraums für wirtschaftlich schwächer gestellte Haushalte, oft als "soziale Milieuschutzsatzung" bezeichnet. Ziel der Arbeit ist die Untersuchung, ob der Milieuschutz als "soziales städtebauliches Instrument" heute noch zeitgemäß ist oder ob es besser geeignete Stadtentwicklungsinstrumente gibt, die möglicherweise sogar gekoppelt werden können. Die Arbeit gliedert sich in einen rechtlichen und einen städtebaulichen Teil: Zuerst wird die "Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB" und nachfolgend vertiefend die "Milieuschutzverordnung" erörtert. Nach Betrachtung der Rechtsgrundlagen werden die städtebauliche Entwicklung Berlins und die Anwendung des Milieuschutzes untersucht. In der Folge wird der Milieuschutz im Vergleich zu anderen in Berlin angewandten Stadtentwicklungsinstrumenten anhand von zwei Beispielquartieren - Boxhagener Platz und Stephankiez - beleuchtet. Das Ergebnis ist die qualitative Beurteilung des Milieuschutzes. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welches Potenzial die Kombination unterschiedlicher städtebaulicher Instrumente für die Stadtentwicklung in Berlin hat.Monographie Milieuschutzsatzung. Zur Handhabung eines planungsrechtlichen Instruments.(1995, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur) Betker, Frank; Hater, Katrin; Hiss, FranzDaß die Verdrängung der Wohnbevölkerung aus ihren angestammten Wohnquartieren ein Problem der Stadtentwicklungspolitik darstellt, ist kein Geheimnis und reduziert sich auch nicht auf einige wenige Einzelfälle. Es ist ein viel diskutiertes und analysiertes Phänomen. Aber wie kann eine Stadt darauf reagieren? Das Planungsrecht hält ein Instrument bereit, daß nur sehr zögerlich und zu selten angewandt wird: die "soziale" Erhaltungssatzung oder auch "Milieuschutzsatzung" nach § 172 BauGB. Den einen ist ihre Handhabung zu schwierig, den anderen der Eingriff ins Privateigentum zu weitreichend. difu