Leistungsfähigkeit des städtebaulichen Instruments Milieuschutz für die Stadtentwicklung in Berlin.
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Datum
2008
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DE
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Berlin
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EDOC
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Zusammenfassung
Das Baugesetzbuch bietet nach § 172 BauGB die Möglichkeit, in ausgewählten Gebieten bauliche Veränderungen, Rückbau und Nutzungsänderungen unter einen gesonderten Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Ein Grund für den Einsatz einer solchen Erhaltungssatzung kann durch § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" liegen. Das Ziel liegt in einem solchen Fall in der Erhaltung preiswerten Wohnraums für wirtschaftlich schwächer gestellte Haushalte, oft als "soziale Milieuschutzsatzung" bezeichnet. Ziel der Arbeit ist die Untersuchung, ob der Milieuschutz als "soziales städtebauliches Instrument" heute noch zeitgemäß ist oder ob es besser geeignete Stadtentwicklungsinstrumente gibt, die möglicherweise sogar gekoppelt werden können. Die Arbeit gliedert sich in einen rechtlichen und einen städtebaulichen Teil: Zuerst wird die "Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB" und nachfolgend vertiefend die "Milieuschutzverordnung" erörtert. Nach Betrachtung der Rechtsgrundlagen werden die städtebauliche Entwicklung Berlins und die Anwendung des Milieuschutzes untersucht. In der Folge wird der Milieuschutz im Vergleich zu anderen in Berlin angewandten Stadtentwicklungsinstrumenten anhand von zwei Beispielquartieren - Boxhagener Platz und Stephankiez - beleuchtet. Das Ergebnis ist die qualitative Beurteilung des Milieuschutzes. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welches Potenzial die Kombination unterschiedlicher städtebaulicher Instrumente für die Stadtentwicklung in Berlin hat.
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Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
158 S.