Milieuschutzsatzung. Zur Handhabung eines planungsrechtlichen Instruments.

Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur
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Dortmund

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ZLB: 97/1758-4
DST: R 60/381

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RE

Abstract

Daß die Verdrängung der Wohnbevölkerung aus ihren angestammten Wohnquartieren ein Problem der Stadtentwicklungspolitik darstellt, ist kein Geheimnis und reduziert sich auch nicht auf einige wenige Einzelfälle. Es ist ein viel diskutiertes und analysiertes Phänomen. Aber wie kann eine Stadt darauf reagieren? Das Planungsrecht hält ein Instrument bereit, daß nur sehr zögerlich und zu selten angewandt wird: die "soziale" Erhaltungssatzung oder auch "Milieuschutzsatzung" nach § 172 BauGB. Den einen ist ihre Handhabung zu schwierig, den anderen der Eingriff ins Privateigentum zu weitreichend. difu

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205 S.

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