Programm zur Erhöhung der Sicherheit und Qualität des kommunalen Rad- und Fußgängerverkehrs und Lärmsanierungsprogramm.

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1996

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Düsseldorf

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ZLB: 97/1420-4
DST: T 170/90

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Ziel des Rad- und Gehwegeprogrammes sowie des begleitenden Lärmschutzprogrammes ist es, die negativen Auswirkungen des Autoverkehrs zu mindern und die Bürger durch Angebotsplanung zu ermutigen, vermehrt mit dem Rad zu fahren oder zu Fuß zu gehen. Die Finanzierung des Rad- und Gehwegeprogrammes erfolgt sowohl aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) als auch aus originären Landesmitteln. Die Lärmsanierung an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen wird allein aus Landesmitteln bestritten. Der Band listet die Vorhaben in diesem Rahmen, deren Gesamtkosten und den Anteil der Förderungen auf. Bei den 113 der 232 Vorhaben zum Bau von Gehund Radwegen, die sich an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen befinden, erfolgt die Förderung aus Mitteln des GVFG. Aus dem Radwegesonderprogramm werden 119 Maßnahmen gefördert. eh/difu

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24 S.

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MSKS-Dokumentationen; 2/96

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