Auflistung nach Schlagwort "Zuständigkeit"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 1144
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Graue Literatur 10 Jahre Schiedsstellen nach dem SGB VIII.(2009, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe)Graue Literatur 10 Jahre Schiedsstellen nach dem SGB VIII.(2009, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe)Zeitschriftenaufsatz 10 Jahre Schiedsstellen nach dem SGB VIII. Bericht über das 10. bundesweite Schiedsstellentreffen mit Festakt.(2009, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) Dedekind, MarionZeitschriftenaufsatz Der 14. Kinder- und Jugendbericht - Teil 4: Aufgaben, Ausgaben und Finanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.(2013, Bundesanzeiger) Wabnitz, Reinhard JoachimIm Beitrag werden die Themen Aufgaben, Ausgaben und Finanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) behandelt werden. Maßgeblich ist der Bezug auf die Kapitel 9.2 und 13.2 des 14. KJB,2 ergänzt um Äußerungen in der Stellungnahme der Bundesregierung und um weiterführende Bemerkungen des Autors.Graue Literatur 15 Jahre Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (1999-2014). "Weiterentwicklung der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII".(2015, Bundesverband für Erziehungshilfe)Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII - ein Instrument der Qualitätsentwicklung!? Welche Qualität bestimmt das Entgelt? Diese Frage beschäftigte die Vorsitzenden der Schiedsstellen auf ihrer 15. Konferenz zum Thema "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und Entgelt gemäß § 78a ff SGB VIII". Viele Konfliktfälle, die in Schiedsstellenverfahren behandelt werden, bewegen sich im Dreiklang von Leistung, Qualität und Entgelt. Die Schiedsstellenvorsitzenden wollen in Streitfällen die Bedeutung der Qualität für das Entgelt besser, konkreter, klarer, wirkungsorientierter und praktikabler geregelt und verankert wissen. Sie haben bereits 2013 einen eigenen Novellierungsvorschlag für das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Tisch gelegt und darüber 2014 im Rahmen eines Fachtages mit ExpertInnen diskutiert. Dieser dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf hat lebhafte Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen ausgelöst und erfreulicherweise zu einem großen Spektrum an fachlichen Positionierungen geführt. Die Veränderungsvorschläge sind breit gefächert und zeigen ganz unterschiedliche Möglichkeiten der Verankerung der Qualität auf. Die Positionierungen sind in der vorliegenden Broschüre gebündelt und werden von den Autoren erläutert und begründet. Sie sind auch Grundlage für die Schiedsstellenkonferenz 2015, die sich mit dem Thema "Qualität in den Erziehungshilfen" und dem Selbstverständnis von Schiedsstellen als Mediationsorte beschäftigen wird. Alle Vorschläge in dieser Broschüre geben Impulse zur Qualitätsdiskussion im Rahmen der bundesweiten Debatte um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und sind Grundlage für fachpolitische Anregungen mit dem Blick nach vorn.Graue Literatur 15 Jahre Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (1999-2014). "Weiterentwicklung der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII".(2015, Bundesverband für Erziehungshilfe)Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII - ein Instrument der Qualitätsentwicklung!? Welche Qualität bestimmt das Entgelt? Diese Frage beschäftigte die Vorsitzenden der Schiedsstellen auf ihrer 15. Konferenz zum Thema "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und Entgelt gemäß § 78a ff SGB VIII". Viele Konfliktfälle, die in Schiedsstellenverfahren behandelt werden, bewegen sich im Dreiklang von Leistung, Qualität und Entgelt. Die Schiedsstellenvorsitzenden wollen in Streitfällen die Bedeutung der Qualität für das Entgelt besser, konkreter, klarer, wirkungsorientierter und praktikabler geregelt und verankert wissen. Sie haben bereits 2013 einen eigenen Novellierungsvorschlag für das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Tisch gelegt und darüber 2014 im Rahmen eines Fachtages mit ExpertInnen diskutiert. Dieser dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf hat lebhafte Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen ausgelöst und erfreulicherweise zu einem großen Spektrum an fachlichen Positionierungen geführt. Die Veränderungsvorschläge sind breit gefächert und zeigen ganz unterschiedliche Möglichkeiten der Verankerung der Qualität auf. Die Positionierungen sind in der vorliegenden Broschüre gebündelt und werden von den Autoren erläutert und begründet. Sie sind auch Grundlage für die Schiedsstellenkonferenz 2015, die sich mit dem Thema "Qualität in den Erziehungshilfen" und dem Selbstverständnis von Schiedsstellen als Mediationsorte beschäftigen wird. Alle Vorschläge in dieser Broschüre geben Impulse zur Qualitätsdiskussion im Rahmen der bundesweiten Debatte um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und sind Grundlage für fachpolitische Anregungen mit dem Blick nach vorn.Zeitschriftenaufsatz 15 Vorschläge der Bundesarchitektenkammer zur Novelle des Baugesetzbuches.(1996) Kuhn, Jochen; Bäumler, -; Kissel, -; Rönnau, -; Schwinge, -Die Vorschläge zur Novellierung stehen insgesamt unter der Zielidee, das Gesetz nicht alleine technisch im Mindestmaß zu modernisieren, sondern darüber Inhalte und Werte im Gesetz so zu verankern, wie es eine ökologisch verantwortbare "nachhaltige" Gebietsplanung erfordert. Als weitere Zielidee ist eine Novellierung dergestalt anzustreben, daß sie für einen überschaubaren Zeitraum eine gute Verläßlichkeit erlaubt, um ständige Umgewöhnungsprozesse der damit befaßten Dienststellen und freien Planer zu vermeiden. Die Vorschläge der BAK zur Novellierung des Städtebaurechts werden unter die Leitidee einer verbesserten integrativen Planungskultur gestellt.Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz 25 Jahre § 41 SGB VIII und die jungen Erwachsenen - eine zwiespältige Bilanz.(2015, Bundesanzeiger) Lüden, ChristianZeitschriftenaufsatz 25 Jahre § 41 SGB VIII und die jungen Erwachsenen - eine zwiespältige Bilanz.(2015, Bundesanzeiger) Lüden, ChristianZeitschriftenaufsatz §§ 86, 87 c SGB VIII - die Leuchttürme der örtlichen Zuständigkeit. Teil 2.(2001, Heymann) Kunkel, Peter-ChristianZeitschriftenaufsatz §§ 86, 87 c SGB VIII - die Leuchttürme der örtlichen Zuständigkeit. Teil 2.(2001, Heymann) Kunkel, Peter-ChristianGraue Literatur §§ 86, 87c SGB VIII - die Leuchttürme der örtlichen Zuständigkeit.(2001) Kunkel, ChristianZeitschriftenaufsatz Ab 18 nicht mehr zuständig? Volljährigkeit als folgenreiche Schwelle bei den erzieherischen Hilfen.(2017, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik) Mühlmann, Thomas; Fendrich, SandraZeitschriftenaufsatz Ab 18 nicht mehr zuständig? Volljährigkeit als folgenreiche Schwelle bei den erzieherischen Hilfen.(2017, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik) Mühlmann, Thomas; Fendrich, SandraZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Abfallrechtliche Pflichten des Insolvenzverwalters.(2005, Nomos)Die Vorschrift des § 22 Abs.1 Satz 1 Nr.3 BImSchG begründet nur die Pflicht, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beseitigung der beim Betrieb der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage entstehenden Abfälle zu schaffen; die Pflicht zur Abfallbeseitigung selbst richtet sich bei diesen Anlagen nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. BVerwG, Urteil vom 22.7.2004 - 7 C 17.03 (Vorinstanz: I. VG Hannover vom 14.08.2003 - 12 A 2078/02). difuZeitschriftenaufsatz Abfallwirtschaftliche Daseinsvorsorge im Europäischen Binnenmarkt - zugleich ein Beitrag zur Auslegung von Art. 106 AEU.(2010, Heymann) Reese, Moritz; Koch, Hans-JoachimZeitschriftenaufsatz Abschied von Ist- und Regelausweisung bei Verwurzelung - Zugleich ein Beitrag zur Vielfalt europäischer Grundrechtsordnungen.(2008, Heymann) Tym, DanielDas Ausländerrecht befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Aufgrund der EU-Rechtsharmonisierung und der dynamischen Auslegung der EMRK werden traditionelle Streitfragen einer neuen Lösung zugeführt. Dies gilt in besonderer Weise für die Ausweisung von Ausländern. Bewusst hielten jüngere Gesetzesänderungen insoweit am abgestuften System von Ist-, Regel- und Ermessenausweisung nach Maßgabe der §§ 53 ff AufthG fest. Allerdings verlangt nunmehr die Rechtsprechung eine teilweise Neuausrichtung. An der Kreuzung der Grundrechtsordnungen übernimmt das BVerwG aufgrund seiner institutionellen Schlüsselstellung die Aufgabe, die vielfach abstrakten Vorgaben von EGMR, BVerfG und EuGH durch eine systemgerechte Auslegung des AufthG zu kanalisieren und der Rechtspraxis klare Orientierungsmaßstäbe zur Hand zu reichen. Als Ergebnis ist bei einer Verwurzelung des betroffenen Ausländers von der Ist- und Regelausweisung Abschied zu nehmen.