15 Jahre Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (1999-2014). "Weiterentwicklung der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII".

Bundesverband für Erziehungshilfe
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Hannover

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AGFJ: 15/F2395
SEBI: Kws 34/113

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Abstract

Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII - ein Instrument der Qualitätsentwicklung!? Welche Qualität bestimmt das Entgelt? Diese Frage beschäftigte die Vorsitzenden der Schiedsstellen auf ihrer 15. Konferenz zum Thema "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und Entgelt gemäß § 78a ff SGB VIII". Viele Konfliktfälle, die in Schiedsstellenverfahren behandelt werden, bewegen sich im Dreiklang von Leistung, Qualität und Entgelt. Die Schiedsstellenvorsitzenden wollen in Streitfällen die Bedeutung der Qualität für das Entgelt besser, konkreter, klarer, wirkungsorientierter und praktikabler geregelt und verankert wissen. Sie haben bereits 2013 einen eigenen Novellierungsvorschlag für das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Tisch gelegt und darüber 2014 im Rahmen eines Fachtages mit ExpertInnen diskutiert. Dieser dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf hat lebhafte Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen ausgelöst und erfreulicherweise zu einem großen Spektrum an fachlichen Positionierungen geführt. Die Veränderungsvorschläge sind breit gefächert und zeigen ganz unterschiedliche Möglichkeiten der Verankerung der Qualität auf. Die Positionierungen sind in der vorliegenden Broschüre gebündelt und werden von den Autoren erläutert und begründet. Sie sind auch Grundlage für die Schiedsstellenkonferenz 2015, die sich mit dem Thema "Qualität in den Erziehungshilfen" und dem Selbstverständnis von Schiedsstellen als Mediationsorte beschäftigen wird. Alle Vorschläge in dieser Broschüre geben Impulse zur Qualitätsdiskussion im Rahmen der bundesweiten Debatte um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und sind Grundlage für fachpolitische Anregungen mit dem Blick nach vorn.

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141 S.

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AFET-Veröffentlichung; 74/2015