Abschied von Ist- und Regelausweisung bei Verwurzelung - Zugleich ein Beitrag zur Vielfalt europäischer Grundrechtsordnungen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Das Ausländerrecht befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Aufgrund der EU-Rechtsharmonisierung und der dynamischen Auslegung der EMRK werden traditionelle Streitfragen einer neuen Lösung zugeführt. Dies gilt in besonderer Weise für die Ausweisung von Ausländern. Bewusst hielten jüngere Gesetzesänderungen insoweit am abgestuften System von Ist-, Regel- und Ermessenausweisung nach Maßgabe der §§ 53 ff AufthG fest. Allerdings verlangt nunmehr die Rechtsprechung eine teilweise Neuausrichtung. An der Kreuzung der Grundrechtsordnungen übernimmt das BVerwG aufgrund seiner institutionellen Schlüsselstellung die Aufgabe, die vielfach abstrakten Vorgaben von EGMR, BVerfG und EuGH durch eine systemgerechte Auslegung des AufthG zu kanalisieren und der Rechtspraxis klare Orientierungsmaßstäbe zur Hand zu reichen. Als Ergebnis ist bei einer Verwurzelung des betroffenen Ausländers von der Ist- und Regelausweisung Abschied zu nehmen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 21

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S. 1346-1355

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