Auflistung nach Schlagwort "Fahrerlaubnis"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 90
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Zeitschriftenaufsatz 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 26. bis 28.1.2005 in Goslar.(2005, Städtetag Nordrhein-Westfalen)Graue Literatur 47. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2009. Veröffentlichung der auf dem 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag am 29. und 30. Januar 2009 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen.(2008)Eröffnungsvortrag: "Berlin, Brüssel, Straßburg, Luxemburg oder Karlsruhe - wer gibt uns Recht?", und Schlussvortrag: "Auf dem Weg zur Elektronischen Akte" rahmen acht Arbeitskreise mit Impulsvoträgen und Diskussionsbeiträgen ein. Ihre Themen sind: die grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU, Quotenbildung nach dem VVG, Atem- und Blutalkoholanalyse, "Radfahrer im rechtsfreien Raum?", Section-control - ein neuer Weg zur Tempoüberwachung?, Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis, die Vereinfachung des Punktsystems im Verkehrszentralregister, die Neuregelung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt.Zeitschriftenaufsatz 5. Internationaler "Fit-to-Drive"-Kongress.(2011, Kalwitzki) Kalwitzki, Klaus-PeterZeitschriftenaufsatz Älter werden mit dem Auto. Ein aktuelles Thema der Verkehrssicherheit.(2005, Kalwitzki) Kalwitzki, Klaus-PeterZeitschriftenaufsatz Änderung der Straßenverkehrsgesetzes. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrzeugregister-Verordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung.(2003, Boorberg)Zwecks Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht sowie angesichts der durch die fortschreitende Entwicklung in der Übermittlungstechnologie notwendig gewordenen Anpassungen der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und auch im Hinblick darauf, dass bestimmte Formulierungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) über die Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durch eine obergerichtliche Entscheidung für verfassungswidrig erklärt worden waren, wurden die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erneut geändert. Die Änderungen betreffen insbesondere das StVG, die StVZO, die Fahrzeugregister-Verordnung und die Fahrerlaubnisverordnung. Es wird ein Überblick über die Änderungen des StVG und die Änderungen der anderen Vorschriften gegeben, wie die Zuteilung von Kraftfahrzeugkennzeichen, die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung und die Übermittlung von Kraftfahrzeugdaten. Art. 1 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) und Art. 3 bis 5 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) vom 11.9.2002 - BGBI. S.3574, ber. 2003 S.276. difuZeitschriftenaufsatz Ausnahme von der Fahrerlaubnissperre für Lkw und Busse?(2004, Beck) Hentschel, Peter1) Liegen die Voraussetzungen des § 69 a II StGB für eine Ausnahme von der Fahrerlaubnissperre für Lastkraftwagen oder Omnibusse vor, so verstößt der Strafrichter gegen das Übermaßverbot, wenn er nur deswegen eine unbeschränkte Sperre anordnet, weil er der Auffassung ist, die Fahrerlaubnisbehörde dürfe dem Verurteilten eine Fahrerlaubnis, beschränkt auf die von der Sperre ausgenommene Kraftfahrzeugart, im Hinblick auf ein fehlendes Erfordernis der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht erteilen. 2) Wird eine entsprechende Ausnahme von der Sperre bewilligt, so ergibt eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung sowohl des § 9 Satz 2 FeV als auch des Art. 5 l lit a) der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie, dass die Fahrerlaubnisbehörde durch diese Bestimmungen nicht gehindert ist, dem Verurteilten die Fahrerlaubnis, beschränkt auf die von der Sperre ausgenommene Art, zu erteilen. difuZeitschriftenaufsatz Besitzstandsregelungen der 11. Änderungsverordnung zur FeV.(2017, Beck) Huppertz, BerndDer Autor zeigt auf, dass die seit dem 19.01.2013 existierende Fahrerlaubnisklasse A2 das Führen von Krafträdern auf solche mit einer Motorisierung von nicht mehr als 35 kW beschränkt. Das gilt aber nur soweit diese nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet ist. Diese Einschränkung war zunächst nicht in die FeV übernommen worden. Dieser Fehler wurde erst zum 28.12.2016 gehoben. Der Autor legt im Folgenden dar, dass die Besitzstandsregelung des § 76 Nr. 6a FeV das Führen von Krafträdern mittlerer Leistung auch dann gestattet, wenn deren Leistung mit einer ursprünglichen Leistung von mehr als 70 kW abgeleitet worden ist. Er legt im Folgenden dar, dass nach Umsetzung der 11. ÄndVO-FeV seit dem 19.01.2013 Folgendes gilt: Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D (Busklassen) unabhängig davon, für welche Mindestpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind. Die Übergangsvorschrift des § 76 Nr. 8a FeV deckt dementsprechend nur den Zeitraum bis zum 18.01.2013 ab. Die Gültigkeitsdauer u.a. für die Klasse C1 wurde neu auf (nur) fünf Jahre festgelegt. Allerdings - so der Autor weiter - bleibt es im Rahmen der Besitzstandwahrung bei der alten Regelung. Damit steht diese erneut im Widerspruch zu Art. 7 Abs. 2 lit. b) der 3. Führerscheinrichtlinie. Ferner legt er dar, dass dreirädrige Kfz im Inland mit der Fahrerlaubnisklasse B geführt werden dürfen. Die Besitzstandsregelungen wurden so erweitert, dass dies auch für Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum vor dem 28.12.2016 und sogar vor Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie gilt.Zeitschriftenaufsatz Das Ende des sog. "Führerscheintourismus" in der Europäischen Union?(2009, Nomos) Scholz, Tobias B.Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Der Antrag auf Erteilung einer Taxikonzession.(2015, Boorberg) Wüstenberg, DirkZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Der Identitätsnachweis beim Erwerb einer Fahrerlaubnis durch Asylbewerber.(2016, Nomos) Rebler, AdolfZeitschriftenaufsatz Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) - Aufgaben und Arbeitsweise.(2001, Beck) Laub, Gerhard; Brenner-Hartmann, JürgenDer Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die Arbeitsweise der Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF). Neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen und des Ablaufs einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wird besonderes Gewicht auf die expliziten Qualitätsanforderungen gelegt, denen die Begutachtung an einer BfF in allen Phasen entsprechen muss. difuZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Die Einträge über die Ortskundeprüfungen im Personenbeförderungsschein.(2016, Kohlhammer) Wüstenberg, DirkDer "Führerschein zur Fahrgastbeförderung" (P-Schein) liefert für die Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs im Falle der Überprüfung durch die deutschen oder ausländischen Behörden immer mal wieder einen Anlass für Erklärungsstress. Grund sind unglücklich gewählte Formulierungen der Aussteller des P-Scheins über das etwaige Absolvierthaben von Ortskundeprüfungen. Im Beitrag werden Beispiele aus der Praxis auf ihre Tauglichkeit hin hinterfragt.Zeitschriftenaufsatz Die fahrerlaubnisrechtliche Behandlung der "Reichsbürger".(2019, Beck) Müller, Dieter; Rebler, AdolfZeitschriftenaufsatz Die freizügige Einwanderung von Ausländern in die Bundesrepublik und die Verkehrssicherheit.(2014, Beck) Gehrmann, LudwigDargestellt wird, wie die europarechtlichen Vorgaben zur Anerkennung von EU/EWR-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitznahme im Inland bzw. das Führen von Fahrzeugen mit ausländischen Fahrerlaubnissen im Inland im Fahrerlaubnisrecht umgesetzt sind. Des Weiteren wird die Rechtslage bei Einwanderern aus EU/EWR-Staaten mit strafgerichtlich oder fahrerlaubnisbehördlich festgestellten Eignungsmängeln erörtert. Außerdem wird auf die Ausgestaltung der künftigen Gefahrenabwehr bei Vorliegen von Eignungszweifel begründenden Tatsachen bei Zuwanderern aus der Zeit vor und nach Erteilung des Führerscheins im Aussteller-Mitgliedstaat eingegangen und auf erforderliche Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers Bezug genommen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen aus EU/EWR-Staaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Freizügigkeit und Verkehrssicherheit in konsequenter Fortführung seiner Rechtsprechung in Einklang gebracht worden ist. Es wird festgehalten, dass die Schutzpflicht des Staates durch die Rechtsprechung des EuGH nicht berührt ist. Der Zuwanderung von Ausländern mit Eignungszweifeln kann trotz dieser Rechtsprechung mit Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zufriedenstellend begegnet werden. Gefordert ist der deutsche Gesetzgeber, der durch Anpassungen im Fahrerlaubnisrecht die Freizügigkeit und Verkehrssicherheit europarechts- und verfassungskonform in Einklang bringen muss.Zeitschriftenaufsatz Die neue "0,5-Promille-Regelung" des § 24 a StVG und andere aktuelle Änderungen des Straßenverkehrsrechts.(2001, Beck) Weibrecht, ChristianNachdem der Bundestag das "Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechlicher Vorschriften (StVRÄndG)" am 25.1.2001 in 2./3. Lesung beschlossen (BT-Drucksachen 14/4304, 14/5132) und der Bundesrat dem Gesetz am 16.2.2001 (BR-Drucksache 63/01 (Beschluss)) zugestimmt haben, traten wichtige Änderungen des Straßenverkehrsrecht in Kraft. difuZeitschriftenaufsatz Die Neuregelung des Punktesystems. Eine verkehrspsychologische Betrachtung.(2012, Kalwitzki) Zentgraf, Maritta; Meichsner, Jutta; König, Birgit