Die freizügige Einwanderung von Ausländern in die Bundesrepublik und die Verkehrssicherheit.

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München

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0934-1307

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ZLB: R 310 ZB 2341

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Abstract

Dargestellt wird, wie die europarechtlichen Vorgaben zur Anerkennung von EU/EWR-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitznahme im Inland bzw. das Führen von Fahrzeugen mit ausländischen Fahrerlaubnissen im Inland im Fahrerlaubnisrecht umgesetzt sind. Des Weiteren wird die Rechtslage bei Einwanderern aus EU/EWR-Staaten mit strafgerichtlich oder fahrerlaubnisbehördlich festgestellten Eignungsmängeln erörtert. Außerdem wird auf die Ausgestaltung der künftigen Gefahrenabwehr bei Vorliegen von Eignungszweifel begründenden Tatsachen bei Zuwanderern aus der Zeit vor und nach Erteilung des Führerscheins im Aussteller-Mitgliedstaat eingegangen und auf erforderliche Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers Bezug genommen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen aus EU/EWR-Staaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Freizügigkeit und Verkehrssicherheit in konsequenter Fortführung seiner Rechtsprechung in Einklang gebracht worden ist. Es wird festgehalten, dass die Schutzpflicht des Staates durch die Rechtsprechung des EuGH nicht berührt ist. Der Zuwanderung von Ausländern mit Eignungszweifeln kann trotz dieser Rechtsprechung mit Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zufriedenstellend begegnet werden. Gefordert ist der deutsche Gesetzgeber, der durch Anpassungen im Fahrerlaubnisrecht die Freizügigkeit und Verkehrssicherheit europarechts- und verfassungskonform in Einklang bringen muss.

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 3

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S. 105-111

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