Auflistung nach Schlagwort "Ökokonto"
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Zeitschriftenaufsatz Graue Literatur Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Gemeindliches Ausgleichskonzept: Ausgleichsplanung, Ausgleichspool, Ökokonto. Arbeitshilfe für die Bauleitplanung.(2002)Konzipiert als Arbeitshilfe wird der Aufbau eines gemeindlichen Ausgleichskonzeptes im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Eingriffsregelung bei der gemeindlichen Bauleitplanung gezeigt. Den Gemeinden wird empfohlen, in geeigneter Weise die Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen und die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen zu dokumentieren, z.B. in einem gesonderten Kataster oder als Beiplan zum Flächennutzungsplan, um eine Doppelbelegung von Flächen zu verhindern. Vorschläge für entsprechende Formblätter werden vorgestellt. Einen großen Teil nimmt die Präsentation von Beispielen aus der Praxis der Städte Bocholt, Geilenkirchen, Münster, Olfen, Paderborn und des Kreises Unna ein. Dem Praxischarakter als Arbeitshilfe gerecht wird auch der Anhang, der Auszüge aus den einschlägigen Gesetzen bereitstellt, eine Mustersatzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen und ein vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW vorlegt. goj/difuZeitschriftenaufsatz Chancen und Risiken von Flächenbevorratung und Ökokonto. Ein Praxistest.(2006, Jehle-Rehm) Thum, RandiGraue Literatur Dachbegrünungen als Ausgleichsmaßnahme für einen Eingriff in Natur und Landschaft.(2018) Polzin, NilsVor dem Hintergrund der zahlreichen nachweisbaren ökologischen Wirkungen von Dachbegrünungen stellen sich folgende Fragen, die im Verlauf der Arbeit untersucht und beantwortet werden sollen: Können Dachbegrünungen einen städtebaulichen Eingriff unmittelbar am Eingriffsort ausgleichen? Inwieweit findet sich das Ausgleichspotenzial von Dachbegrünungen in landesspezifischen und städtischen Bewertungs- und Bilanzierungsmodellen wieder und wie werden diese eingeschätzt? Welche ökologischen Potenziale können hinsichtlich der Schutzgüter und ihrer Funktionen von Dachbegrünungen ausgehen? Wie können Dachbegrünungen als Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden und wie wird deren ökologische Leistungsfähigkeit in aktuellen Bebauungsplänen beurteilt? Wie können Dachbegrünungen abseits der Eingriffsregelung gefördert und festgesetzt werden, um von den positiven Effekten quantitativ und qualitativ zu profitieren? Eignen sich Dachbegrünungen als Kompensationsmaßnahmen, die durch eine Kommune oder einen Bauherrn bereits vor einem künftigen Eingriff durchgeführt und in einem Öko-Konto festgesetzt wurden?Graue Literatur Das bauleitplanerische "Ökokonto". Hinweise zur Bevorratung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.(2001)Die Neuregelungen des BauGB von 1998 erleichtern den Gemeinden die vorausschauende Bereitstellung von Kompensationsmaßnahmen, da der Ausgleich vom Eingriff in zeitlicher und räumlicher Hinsicht auf rechtssicherer Grundlage entkoppelt werden kann. Den Vorrat an Ausgleichsmaßnahmen auf Ausgleichsflächen, den die Gemeinden im späteren Verfahren der Bauleitplanung verwerten können, bezeichnet man als "Ökokonto". Die Broschüre soll den Gemeinden grundlegende Informationen für die Einrichtung und Führung eines solchen Ökokontos an die Hand geben. Hierzu wird aufgezeigt wie die Flächen- und Maßnahmenbevorratung und die verbindliche Bauleitplanung durchzuführen ist. gb/difuZeitschriftenaufsatz Das bauplanungsrechtliche Ökokonto und seine Abgrenzung zum naturschutzrechtlichen Ökokonto.(2019, Springer) Scheidler, Alfred§135a Abs. 2 Satz 2 BauGB ermöglicht den Gemeinden die Führung eines bauplanungsrechtlichen Ökokontos, auf dem die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen gewissermaßen "anspart", um diese mit künftigen, oft noch unbekannten planbedingten Eingriffen gewissermaßen verrechnen zu können. Im Naturschutzrecht regelt §16 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit Landesrecht die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten, Flächenpools oder anderer Maßnahmen. Während §135 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung von Bedeutung ist, kommt §16 Abs. 2 BNatSchG bei der Vorhabenzulassung, also bei Eingriffen außerhalb der Bauleitplanung, zum Tragen.Graue Literatur Das kommunale Ökokonto als Wirtschaftsgut.(2014) Hirschner, RuthardDie Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen im Recht der Bauleitplanung unter dem Vorbehalt der bauleitplanerischen Abwägung und werden mangels örtlicher Ausgleichsmöglichkeiten in der kommunalen Praxis oftmals "weggewogen". Das ist nicht mehr möglich, wenn Kommunen Ökokonto-Maßnahmen auf der Grundlage eines Öko-Zertifikats an einem Markt erwerben können, was zudem für die Praxis mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität bedeutet. Existiert ein Markt, so geht die Wirtschaftswissenschaft davon aus, dass er aufgrund des Gesetzes von Angebot und Nachfrage bei einem entsprechenden Preis eine Kompensationsmaßnahme zur Verfügung stellt. Die damit verbundenen Fragen für das kommunale Ökokonto werden in der Arbeit erörtert. Als Basis für einen Handel und für die Marktsteuerung in einem naturräumlich-regionalen Gebiet wird ein Öko-Zertifikat als neuartiges Instrument eingeführt, das marktwirtschaftliche Elemente nutzt, da der Handel praxisnah innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens abgewickelt werden soll. Im Öko-Zertifikat werden die Grundlagen der dinglichen Berechtigung verbrieft und die Übertragungsmöglichkeit geschaffen. Mit einem Öko-Zertifikat kann der Transfer des öffentlich-rechtlichen Anspruchs am Markt herbeigeführt werden. Es wird nachgewiesen, dass das Öko-Zertifikat auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage nicht nur eingeführt und übertragen, sondern von der Gemeinde auch zum Ausgleich verwendet und refinanziert werden kann. Die Untersuchung schließt mit einer Diskussion möglicher Risiken im Zusammenhang mit Öko-Zertifikaten und Strategien zur Risikovermeidung und Risikominimierung ab. Aus rechtspolitischer Sicht werden für das Öko-Zertifikat im Hinblick auf seinen Einsatz entsprechende Klarstellungen im Baugesetzbuch vorgeschlagen.Zeitschriftenaufsatz Das Ökokonto - doppelte Chance für Kommunen.(2017, Gemeindetag Baden-Württemberg) Hilt, Jerg; Schweinfort, RitaDie kommunale Entwicklung steht nie still. Der gleichzeitige Schutz von Natur und Landschaft ist dabei eine zentrale Herausforderung für die Gemeinden. In Form von Ökokonten sollen die Probleme des naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleichs gelöst werden. Unter anderem können waldreiche Kommunen den Entwicklungsbedarf anderer Gemeinden damit ausgleichen. Waldflächen sind somit nicht mehr nur Rohstofflieferant, sondern können auch als Ausgleichsflächen dienen.Graue Literatur Das Ökokonto in der praktischen Anwendung.(2006) Hörr, DirkZiel der Arbeit ist es, die gesetzlichen Zusammenhänge zwischen Bauleitplanung, Eingriffsreglung und dem Ökokonto zu erläutern. Die Vorgehensweise bei der Erstellung des Flächenpools bis hin zur Bewertung der ausgewählten Flächen und die Erläuterung der Einbuchung ins Ökokonto-Kataster sind dabei vorrangig. Aufgestellt wird das Ökokonto beispielhaft für die Gemeinde Kusterdingen. Vor der Auswahl von Flächen oder Maßnahmen zur Einbuchung ins Ökokonto ist ein Flächenpool zu erstellen. Dieser Pool stellt das Ergebnis der ausgewerteten Grundlagen wie Regionalplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Ortsentwicklungsplan und verschiedenen anderen naturschutzfachliche Planungen dar. Bei dieser Aufstellung wurde gezielt nach Ausgleichsflächen und Maßnahmen für die einzelnen Schutzgüter gesucht und in den Flächenpool aufgenommen. Dies erleichtert die Zuordnung des Ausgleichs für den Eingriff in das jeweilige Schutzgut. Mit den Ergebnissen der ausgewerteten Grundlagen und der gezielten Suche nach Ausgleichsflächenfür die einzelnen Schutzgüter wurden Entwicklungsschwerpunkte innerhalb des Untersuchungsgebietes abgegrenzt. Die festgelegten Entwicklungsschwerpunkte bestehen dabei aus dem Biotoptypen Tümpel, Gewässerrandstreifen, Teich, Streuobst, Feldgehölz, Feldhecke und den entsprechenden Saumvegetationen für die Ausbildung eines Rebhuhnhabitats. Zur Dokumentation wird das Ökokonto-Kataster (Ö-Kat) LUBW verwendet. Es stellt ein geeignetes Medium zur Einbuchung und Bevorratung dieser ausgewählten Flächen und Maßnahmen dar. Gleichzeitig können in das Ö-Kat die anstehenden Eingriffsvorhaben schutzgutbezogen aufgenommen werden. Damit besteht die Möglichkeit eine direkte Eingriffszuordnung für das jeweilige Schutzgut innerhalb des Ö-Kat umzusetzen. difuZeitschriftenaufsatz Der "Biodiversitäts-Check" für Gemeinden - Artenvielfalt entdecken und erhalten.(2011, Gemeindetag Baden-Württemberg) Geißler-Strobel, Sabine; Jooß, RüdigerZeitschriftenaufsatz Der Biodiversitätscheck am Beispiel Tettnang.(2012, Gemeindetag Baden-Württemberg) Schuckert, Ulrike; Friedemann, ThomasDie Stadt Tettnang im Bodenseekreis wurde Anfang April 2008 als eine von sechs Modellgemeinden in Baden-Württemberg im Rahmen des Aktionsplans Biologische Vielfalt der Landesregierung ausgewählt, das neu entwickelte Verfahren eines kommunalen Biodiversitäts-Checks zu testen. Dieser ist darauf ausgerichtet, mit moderatem finanziellen Aufwand die Schutzverantwortung der jeweiligen Gemeinde für die heimische Tierwelt aufzuzeigen und mittels Übersichtsbegehungen die aktuelle Verbreitung und den daraus resultierenden Handlungsbedarf zu ermitteln.Zeitschriftenaufsatz Der Biodiversitätscheck im Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg.(2012, Gemeindetag Baden-Württemberg) Martens-Aly, BrigittaDer Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Rauenberg besteht aus den Gemeinden Rauenberg, Malsch und Mühlhausen im Rhein-Neckar-Kreis und umfasst eine Fläche von 3.300 Hektar. Alle drei Gemeinden haben in den letzten beiden Jahrzehnten ein sprunghaftes Wachstum an Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen erlebt (Siedlung und Verkehr nehmen rund 25 Prozent der Fläche ein). Schon frühzeitig lag ein Augenmerk der Verantwortlichen darauf, wertvolle Landschaftsbestandteile zu schützen - rund elf Prozent NSG (Naturschutzgebiet), rund 35 Prozent LSG (Landschaftsschutzgebiet) - und zu entwickeln, um den landschaftlichen Reiz trotz des Entwicklungsdrucks so weit wie möglich zu erhalten.Zeitschriftenaufsatz Die Belange des Naturschutzes in der Bauleitplanung.(2001, Bauverl.) Matthes-Bredelin, SusanneZeitschriftenaufsatz Die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen in "Ökokonten". Unter besonderer Berücksichtigung der baden-württembergischen Ökokonto-VO.(2012, Boorberg) Heilshorn, Torsten; Schütze, EdithZeitschriftenaufsatz Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung.(2019, Nomos) Scheidler, AlfredDie naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, deren Rechtsgrundlagen sich in den §§ 13 ff. BNatSchG finden, verfolgt das Ziel, der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch raumbeanspruchende Vorhaben unterschiedlichster Art entgegen zu wirken. Eingriffe sollen vorrangig vermieden und, wo dies nicht möglich ist, kompensiert werden. Da die Bauleitplanung Eingriffe vorbereitet und die Voraussetzungen für ihre Zulässigkeit schafft, kommt auch hier schon die Eingriffsregelung zum Tragen. § 18 Abs. 1 BNatSchG verweist insofern auf die Vorschriften des Baugesetzbuchs, mithin auf § 1a Abs. 3 BauGB.Graue Literatur Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der baden-württembergischen Verwaltungspraxis.(2008) Schmidt-Siegmann, CarolinUntersucht man naturschutzrelevante Eingriffe, so müssen verschiedene Rechtsnormen beleuchtet werden, aus denen sich letztlich die Genehmigungsvoraussetzungen für ein Vorhaben ergeben. Zu prüfen ist dabei, ob die originären naturschutzrechtlichen Vorschriften eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen bieten. Zunächst werden Normenbestand in seiner baden-württembergischen Ausprägung und Beispiele aus der Verwaltungspraxis dargestellt, dann gezeigt, wie das für den konkreten Entscheidungsprozess vorgesehene Verfahren strukturiert ist und ob den Entscheidungsträgern die Bündelung rechtlicher und fachlicher Anforderungen zum Schutz von Natur und Landschaft gelingen kann. Danach wird die Belastbarkeit der Eingriffsregelung im Querschnittsbereich des Fachplanungsrechts an repräsentativen raumbedeutsamen Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft außerhalb des originären Naturschutzrechts untersucht. Kommunen und Planungsträger werden rechtlich mittels der Eingriffsregelungen dazu verpflichtet, sich ihrerseits am Prozess zum Schutz von Natur und Landschaft zu beteiligen. Welchen Vorgaben unterliegen sie dort und wie haben sich diese bisher bewährt? Schließlich wird beleuchtet ob Vollzugsdefizite im Eingriffsrecht zu verzeichnen sind und welche Anstrengungen auf europäischer, nationaler und landesrechtlicher Ebene unternommen werden, um diese abzubauen. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz skizziert.Monographie Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung mit Erläuterungen zum Ökokonto.(2001, Rehm) Busse, Jürgen; Dirnberger, Franz; Pröbstl, Ulrike; Schmid, WernerDie Ausweisung von Baugebieten im Einklang mit der Natur - dieses Ziel soll mit der neuen "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" umgesetzt werden. Das Handbuch bietet praktische Hilfestellung für die rechtssichere Umsetzung und Ausgestaltung. Die Grundzüge der neuen Regelung werden erläutert, z.B.: Wie erfolgt die Bewertung von Eingriffen? Was muss jetzt bei der Wahl des Standorts von Baugebieten beachtet werden? Wie kann der Ausgleich bei der Flächennutzungsplanung und beim Bebauungsplan eingearbeitet werden? Wie kann der Ausgleich vertraglich geregelt werden? difu