Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der baden-württembergischen Verwaltungspraxis.

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DE

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Freiburg/Breisgau

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ZLB: 2009/374

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DI
RE

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Untersucht man naturschutzrelevante Eingriffe, so müssen verschiedene Rechtsnormen beleuchtet werden, aus denen sich letztlich die Genehmigungsvoraussetzungen für ein Vorhaben ergeben. Zu prüfen ist dabei, ob die originären naturschutzrechtlichen Vorschriften eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen bieten. Zunächst werden Normenbestand in seiner baden-württembergischen Ausprägung und Beispiele aus der Verwaltungspraxis dargestellt, dann gezeigt, wie das für den konkreten Entscheidungsprozess vorgesehene Verfahren strukturiert ist und ob den Entscheidungsträgern die Bündelung rechtlicher und fachlicher Anforderungen zum Schutz von Natur und Landschaft gelingen kann. Danach wird die Belastbarkeit der Eingriffsregelung im Querschnittsbereich des Fachplanungsrechts an repräsentativen raumbedeutsamen Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft außerhalb des originären Naturschutzrechts untersucht. Kommunen und Planungsträger werden rechtlich mittels der Eingriffsregelungen dazu verpflichtet, sich ihrerseits am Prozess zum Schutz von Natur und Landschaft zu beteiligen. Welchen Vorgaben unterliegen sie dort und wie haben sich diese bisher bewährt? Schließlich wird beleuchtet ob Vollzugsdefizite im Eingriffsrecht zu verzeichnen sind und welche Anstrengungen auf europäischer, nationaler und landesrechtlicher Ebene unternommen werden, um diese abzubauen. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz skizziert.

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226 S., Anh.

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