Aufnahme von Schutzsuchenden durch die Bundesländer. Rechtsgutachten.

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DE

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Berlin

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2194-0916

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Eine Aufnahme von Schutzsuchenden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat durch die Bundesländer ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das von der Rosa-Luxemburg-Stiftung beauftragtes Rechtsgutachten zur «Aufnahme von Schutzsuchenden durch die Bundesländer». Die Bundesländer hätten gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Möglichkeit, allein oder in Koordination miteinander Programme zur Aufnahme von Geflüchteten aufsetzen. Das Bundesinnenministerium (BMI) dürfe in dem erforderlichen Zustimmungsprozess lediglich einen äußersten rechtlichen Rahmen für die ansonsten freie politische Entscheidung der Länder abstecken. Bei einer mutmaßlich rechtswidrigen Ablehnung durch das BMI könnte das betroffene Land das Bundesverwaltungsgericht anrufen.

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36

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Papers / Rosa-Luxemburg-Stiftung; 2020, 2