Aufnahme von Schutzsuchenden durch die Bundesländer. Rechtsgutachten.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

2194-0916

item.page.zdb

item.page.orlis-av

item.page.type

item.page.type-orlis

EDOC
GU
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Eine Aufnahme von Schutzsuchenden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat durch die Bundesländer ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das von der Rosa-Luxemburg-Stiftung beauftragtes Rechtsgutachten zur «Aufnahme von Schutzsuchenden durch die Bundesländer». Die Bundesländer hätten gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Möglichkeit, allein oder in Koordination miteinander Programme zur Aufnahme von Geflüchteten aufsetzen. Das Bundesinnenministerium (BMI) dürfe in dem erforderlichen Zustimmungsprozess lediglich einen äußersten rechtlichen Rahmen für die ansonsten freie politische Entscheidung der Länder abstecken. Bei einer mutmaßlich rechtswidrigen Ablehnung durch das BMI könnte das betroffene Land das Bundesverwaltungsgericht anrufen.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

36

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Papers / Rosa-Luxemburg-Stiftung; 2020, 2