Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. EGMR, Urt. v. 23.9.1982 - Fall Sporrong und Loennroth.

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1984

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Beschränkungen des Eigentumsrechts, die weder eine Enteignung Art. 1 I 2 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK noch eine Nutzungsbeschränkung Art .1 II des 1. Zusatzprotokolls zu MRK darstellen, sind anhand von Art. 1 I 1 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK zu beurteilen. Art.1 I 1 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK bezweckt ein gerechtes Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Eine besondere und übermäßige Belastung durch langdauernde Eigentumsbeschränkungen verstößt nicht gegen Art. 1 I 1 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK, wenn die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, gegeben ist. Enteignungsrechtliche Streitigkeiten betreffen zivilrechtliche Ansprüche i.S. des Art. 6 I MRK.(-z-)

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984), Nr.48, S.2747-2749

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