Gewerbliche Vorhaben in "besonderen Wohngebieten" nach § 4 a Baunutzungsverordnung. Beurteilung aus der Sicht des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes.

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ZZ

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Das besondere Wohngebiet im Sinne § 4 a BauNVO gibt dem Stadtplaner die Möglichkeit, bisher planungsrechtlich nicht fassbare städtebauliche Tatbestände (Gemengelagen) in den Griff zu bekommen und für die Wohnbebauung günstige Entwicklungen zu stabilisieren oder einzuleiten. Das WB-Gebiet gestattet den vorhandenen Gewerbebetrieben - insbesondere denen der GE- und GE-/MI-Kategorie, ihre bisherigen Tätigkeiten nach dem nunmehr im Bebauungsplan verrechtlichen Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme fortzusetzen und maßvoll zu erweitern oder zu verändern; durch die Ausweisung als WB-Gebiet erwachsen den Betrieben in der Regel keine Nachteile im Hinblick auf schärfere Forderungen zum Immissionsschutz durch die Aufsichtsbehörde, wenn die auf die besondere Eigenart des Gebietes bezogenen Richtwerte eingehalten werden. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Wohngebiet, Gemengelage, Gewerbebetrieb, Anforderung, Rücksichtnahme, Erweiterung, Veränderung, Immissionsgrenzwert

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Bauwelt 72(1981)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.71), S.1603. 299-1607.303 ff

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Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Wohngebiet, Gemengelage, Gewerbebetrieb, Anforderung, Rücksichtnahme, Erweiterung, Veränderung, Immissionsgrenzwert

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