Gewerbliche Vorhaben in "besonderen Wohngebieten" nach § 4 a Baunutzungsverordnung. Beurteilung aus der Sicht des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das besondere Wohngebiet im Sinne § 4 a BauNVO gibt dem Stadtplaner die Möglichkeit, bisher planungsrechtlich nicht fassbare städtebauliche Tatbestände (Gemengelagen) in den Griff zu bekommen und für die Wohnbebauung günstige Entwicklungen zu stabilisieren oder einzuleiten. Das WB-Gebiet gestattet den vorhandenen Gewerbebetrieben - insbesondere denen der GE- und GE-/MI-Kategorie, ihre bisherigen Tätigkeiten nach dem nunmehr im Bebauungsplan verrechtlichen Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme fortzusetzen und maßvoll zu erweitern oder zu verändern; durch die Ausweisung als WB-Gebiet erwachsen den Betrieben in der Regel keine Nachteile im Hinblick auf schärfere Forderungen zum Immissionsschutz durch die Aufsichtsbehörde, wenn die auf die besondere Eigenart des Gebietes bezogenen Richtwerte eingehalten werden. bm

Description

Keywords

Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Wohngebiet, Gemengelage, Gewerbebetrieb, Anforderung, Rücksichtnahme, Erweiterung, Veränderung, Immissionsgrenzwert

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bauwelt 72(1981)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.71), S.1603. 299-1607.303 ff

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Wohngebiet, Gemengelage, Gewerbebetrieb, Anforderung, Rücksichtnahme, Erweiterung, Veränderung, Immissionsgrenzwert

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries