Vorläufiges Verwaltungsverfahren und vorläufiger Verwaltungsakt.

Lang
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lang

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Frankfurt/Main

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 93/5611

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Rechtsinstitut des "vorläufigen Verwaltungsaktes" (VA), der in Form eines auflösend bedingten, auflösend befristeten oder mit Widerrufsvorbehalt versehenen VA ergehen kann, erfährt durch die Arbeit eine genaue Durchleuchtung. Dies geschieht im Zusammenhang mit dem dazugehörigen "vorläufigen Verwaltungsverfahren". Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage, welche Anforderungen und Voraussetzungen an die Verwaltung bei Erlaß eines vorläufigen VA bezüglich der Ermessensausübung zu stellen sind. Weiterhin gibt der Autor einen Überblick über die Vielzahl der in der Praxis vorkommenden VA. Der vorläufige VA hat durch summarische Prüfung (Feststellung, daß wahrscheinlich der endgültige VA ergehen wird) nur vorläufige Wirkung, bis eine endgültige Entscheidung ergeht. Dazu muß ein Hauptverfahren laufen. Ein Stichwortverzeichnis rundet die Arbeit ab. rebo/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

V, 170 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1242