Vorläufiges Verwaltungsverfahren und vorläufiger Verwaltungsakt.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 93/5611
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Rechtsinstitut des "vorläufigen Verwaltungsaktes" (VA), der in Form eines auflösend bedingten, auflösend befristeten oder mit Widerrufsvorbehalt versehenen VA ergehen kann, erfährt durch die Arbeit eine genaue Durchleuchtung. Dies geschieht im Zusammenhang mit dem dazugehörigen "vorläufigen Verwaltungsverfahren". Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage, welche Anforderungen und Voraussetzungen an die Verwaltung bei Erlaß eines vorläufigen VA bezüglich der Ermessensausübung zu stellen sind. Weiterhin gibt der Autor einen Überblick über die Vielzahl der in der Praxis vorkommenden VA. Der vorläufige VA hat durch summarische Prüfung (Feststellung, daß wahrscheinlich der endgültige VA ergehen wird) nur vorläufige Wirkung, bis eine endgültige Entscheidung ergeht. Dazu muß ein Hauptverfahren laufen. Ein Stichwortverzeichnis rundet die Arbeit ab. rebo/difu
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V, 170 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1242