Gastverträge darstellender Bühnenkünstler. Ein Beitrag zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen im Bühnenrecht.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 98/220

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Zusammenfassung

Durch einen Normalvertrag-Solo (NV-Solo) werden Bühnenkünstlerfür eine Spielzeit an einem Theater engagiert. Bei diesem NV- Solo handelt es sich um ein zwischen den Tarifparteien ausgehandeltes Regelungswerk mit der rechtlichen Wirkung eines Tarifvertrages. Neben diesen fest engagierten Künstlern gibt es eine große Gruppe von Künstlern, die nur für eine bestimmte Produktion engagiert sind. Während der NV-Solo beinahe lückenlose Regelungen enthält, entsteht mit dem Gastvertrag eine vertragliche Konstellation, mit der an den Theatern sehr unterschiedliche und unklare Rechtsverhältnisse umschrieben werden. So z. B. herrscht Unklarheit in den verschiedenen Begriffen. Gastvertrag ist nicht gleichbedeutend mit Gastspiel. Die zentrale Frage des Gastvertragsrechts liegt darin, welche Rechtsnatur die Gastverträge haben. Dabei kommt zunächst die rechtliche Einordnung unter Dienstvertrag oder Werkvertrag in Betracht. Insofern erfolgt auch eine Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen. kirs/difu

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238 S.

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Schriftenreihe des Archivs für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht; 141