Drogentherapie nach den §§ 93 a JGG, 35 ff. BtMG. Eine Untersuchung zur Normgenese und legislatorischen Sorgfalt.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1986
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 87/1485
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit der zunehmenden Zahl Drogenabhängiger in der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber die Rehabilitation dorgenabhängiger Straftäter immer mehr in den Vordergrund gerückt. Die Einführung des Pargr. 93 a Jugendgerichtsgesetz (JGG) und des Pargr. 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine Therapie anzuordnen bzw. dem Täter, sich einer solchen zu unterwerfen. Ziel der Arbeit ist es zu überprüfen, ob die Vorschriften zu einer Resozialisierung der Abhängigen geführt haben. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß auch durch die Normierung dieser Vorschriften dieses Ziel bis heute nur in begrenztem Umfang erreicht worden ist und dies sowohl dem Bundesgesetzgeber, den einzelnen Bundesländern als auch den mit der Anwendung dieser Vorschriften befaßten Behörden anzulasten ist. kp/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Frankfurt/Main: Lang (1986), XXXIV, 244 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1985/86)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 532