Die verlängerte mietrechtliche Schonfrist und ihre prozessualen Folgen.
Werner
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Mietrechtsreformgesetz hat u.a. auch die "Schonfrist" verlängert. In dieser First kann ein wegen Zahlungsverzugs gekündigter Wohnungsmieter seinen Rückstand durch Zahlung oder durch Aufrechnung begleichen oder eine öffentliche Stelle zur Übernahme der Schulden bewegen. Hierdurch wird die außerordentliche Kündigung unwirksam. Diese Frist endete bislang einen Monat nach Rechtshängigkeit des Räumungsprozesses (§ 554 Abs.2 Nr.2 Satz 1 BGB a.F.) und wurde jetzt auf zwei Monate festgelegt (§ 569 Abs.3 Nr.2 Satz 1 BGB n.F.). Diese Verlängerung soll die in den letzten Jahren in Deutschland verhältnismäßig stark angewachsene Obdachlosigkeit vermindern. Die Schonfrist beginnt unverändert mit der Kündigung selbst, nicht erst mit Rechtshängigkeit. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 4
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Seiten
S. 250-253