Business Improvement Districts (BIDs) unter dem Blickwinkel des Vergaberechts.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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1617-1063

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ZLB: Zs 6945

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RE

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Abstract

Zum 1.1.2007 wurde durch die Städtebaunovelle 2007 der neue § 171 f BauGB eingeführt, der private Initiativen zur Stadtentwicklung - und damit ausweislich der Gesetzesbegründung in erster Linie auch die sog. Business Improvement Districts (BIDs) - regelt. Gemäß § 171 f BauGB können nach Maßgabe des Landesrechts und unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen. Zur Finanzierung der Maßnahmen und der gerechten Verteilung des damit verbundenen Aufwands können durch Landesrecht Regelungen getroffen werden. difu

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Vergaberecht

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Nr. 1

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S. 15-32

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