Eine Mietsubvention verliert ihre Identität. Unhaltbare Konzeption des "Härteausgleichs".
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Infolge der Kapitalkostenentwicklung sind vor allem im Jahre 1973 verschiedentliche Mieterhöhungen in unvorhergesehenem Umfang eingetreten. Erhebliche Mieterhöhungen ergaben bzw. ergeben sich auch für solche Wohnungen, bei denen im Jahr 1973 Aufwandsbeihilfen des Landes ganz oder teilweise ausgelaufen sind oder im Jahr 1974 auslaufen werden. Trotz eines Anstiegs der Realeinkommen sind infolge dieser Mieterhöhungen gewisse Härten entstanden oder können noch entstehen. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die sich nach der Erhöhung ergebenden Mieten die Höchstbeträge des Zweiten Wohngeldgesetzes überschreiten. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungswesen, Finanzierung, Sozialwohnung, Wohnungsbau, Wohnungsunternehmen, Miethöhe, Subvention, Kapitalkosten, Wohnungsbauförderung, Zinsentwicklung, Wohngeldgesetz, Härteausgleich, Konzeption, Fördermittel, Einkommen, Mietobergrenze, Berechtigungsnachweis
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 28(1975)Nr.10, S.457-458, 460 Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Wohnungswesen, Finanzierung, Sozialwohnung, Wohnungsbau, Wohnungsunternehmen, Miethöhe, Subvention, Kapitalkosten, Wohnungsbauförderung, Zinsentwicklung, Wohngeldgesetz, Härteausgleich, Konzeption, Fördermittel, Einkommen, Mietobergrenze, Berechtigungsnachweis