Die Entwicklung der "Responsabilite sans faute" in der neueren französischen Lehre und Rechtsprechung. Der Versuch eines Beitrages zur Fortentwicklung des Staatshaftungsrechts in Deutschland.
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SEBI: 75/2284
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DI
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Abstract
Das geltende deutsche Staatshaftungssystem krankt nach der Ansicht des Verfassers vor allem an der unbefriedigenden dogmatischen Behandlung der Fälle rechtswidriger Schädigungen. Diese Fälle werden sowohl vom ,,enteignungsgleichen Eingriff'' und der Aufopferung als auch von der Amtshaftung erfaßt, wobei letztere auf Verschulden abstellt. In dieser Situation der Überschneidung von schuldloser und Verschuldenshaftung ist es naheliegend, die auf Verschulden aufbauende Amtshaftung aufzugeben und ein System der Rechtswidrigkeitshaftung einzuführen. Der Verfasser zeigt anhand des französischen Staatshaftungssystems, das eine Haftung des Staates ohne Verschulden (,,responsabilite sans faute'') kennt, daß eine solche Entwicklung nicht zwingend ist. Es ist durchaus möglich, eine klare Grenze zwischen den Haftungsformen zu finden. So könnten unter Verschuldenshaftung nur diejenigen Verwaltungshandlungen fallen, die gegen Verfahrensnormen verstoßen.
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Staatshaftung, Verschuldung, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker & Humblot (1975), 268 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn o.J.)
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Staatshaftung, Verschuldung, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 266