FStrG §§ 1, 17.Fernstraßenplanung, Abwägungsgebot, Planrechtfertigung. BVerwG, Urteil v. 22.3.1985 - 4 C 15.83.

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1985

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Das Urteil setzt sich mit der Planrechtfertigung einer Fernstraßenplanung, dem Abwägungsgebot und ausgleichspflichtigen Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit einer Fernstraßenplanung auseinander. Hervorzuheben ist, dass die Bedarfsplanung, wie sie in den Fernstraßenausbaugesetzen festgelegt ist, weder eine materiellrechtliche Planrechtfertigung für den Bau bestimmter Straßen enthält noch den für ein solches Vorhaben streitenden fachplanerischen Belangen zusätzliche rechtliche Durchsetzungskraft gegenüber entgegenstehenden Belangen verleiht. In Änderung der bisherigen Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass die Durchschneidung von Weideland durch eine neue Bundesfernstraße einen ausgleichsbedürftigen erheblichen Nachteil für den betroffenen Landwirt darstellen kann. (-y-)

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985), Nr.18, S.789-791, Lit.

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