Voraussetzungen für den Erlaß einer Erhaltungssatzung in einem Wohngebiet nach § 172 BauGB. BayVGH, Urteil vom 5.8.1994, - 2 N 91.2476, rechtskräftig.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

1. Voraussetzung für den Erlaß einer Erhaltungssatzung ist nicht, daß im Geltungsbereich eine Bevölkerung lebt, die in ihrer Zusammensetzung Besonderheiten im Vergleich zu anderen Wohngebieten aufweist. Es genügt vielmehr, daß die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhaltenswert ist. 2. Die Gefahr einer unerwünschten Änderung der Struktur der Wohnbevölkerung wegen eines sich dort abzeichnenden Potentials zur baulichen Aufwertung und damit zur Verdrängung von einkommensschwächeren Bewohnern rechtfertigt den Erlaß einer Erhaltungssatzung. Soweit Leitsätze. Die Antragstellerin wendet sich erfolglos - gegen die Erhaltungssatzung Neuhausen/Maxvorstadt der Landeshauptstadt München.

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr.12

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.372-373

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries