Voraussetzungen für den Erlaß einer Erhaltungssatzung in einem Wohngebiet nach § 172 BauGB. BayVGH, Urteil vom 5.8.1994, - 2 N 91.2476, rechtskräftig.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0522-5337
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4
ZLB: Zs 987-4
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
1. Voraussetzung für den Erlaß einer Erhaltungssatzung ist nicht, daß im Geltungsbereich eine Bevölkerung lebt, die in ihrer Zusammensetzung Besonderheiten im Vergleich zu anderen Wohngebieten aufweist. Es genügt vielmehr, daß die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhaltenswert ist. 2. Die Gefahr einer unerwünschten Änderung der Struktur der Wohnbevölkerung wegen eines sich dort abzeichnenden Potentials zur baulichen Aufwertung und damit zur Verdrängung von einkommensschwächeren Bewohnern rechtfertigt den Erlaß einer Erhaltungssatzung. Soweit Leitsätze. Die Antragstellerin wendet sich erfolglos - gegen die Erhaltungssatzung Neuhausen/Maxvorstadt der Landeshauptstadt München.
Description
Keywords
Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
item.page.issue
Nr.12
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.372-373