Voraussetzungen für den Erlaß einer Erhaltungssatzung in einem Wohngebiet nach § 172 BauGB. BayVGH, Urteil vom 5.8.1994, - 2 N 91.2476, rechtskräftig.

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DE

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

1. Voraussetzung für den Erlaß einer Erhaltungssatzung ist nicht, daß im Geltungsbereich eine Bevölkerung lebt, die in ihrer Zusammensetzung Besonderheiten im Vergleich zu anderen Wohngebieten aufweist. Es genügt vielmehr, daß die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhaltenswert ist. 2. Die Gefahr einer unerwünschten Änderung der Struktur der Wohnbevölkerung wegen eines sich dort abzeichnenden Potentials zur baulichen Aufwertung und damit zur Verdrängung von einkommensschwächeren Bewohnern rechtfertigt den Erlaß einer Erhaltungssatzung. Soweit Leitsätze. Die Antragstellerin wendet sich erfolglos - gegen die Erhaltungssatzung Neuhausen/Maxvorstadt der Landeshauptstadt München.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr.12

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Seiten

S.372-373

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