Vergütung von Zusatzleistungen. AGBG § 9; VOB/B § 2 Nr. 6. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.1988 - 5 U 103/88.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1989
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Auftragsverhältnis der Parteien gelten "Besondere Vertragsbedingungen" und die VOB. In den Vertragsbedingungen wird unter Preisermittlung u.a. ausgeführt, ...sollten sich während der Bauausführung zusätzliche Arbeiten ergeben, so ist der Auftragnehmer gehalten, hierüber vor Ausführung der Arbeiten eine schriftliche Preisvereinbarung herbeizuführen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Bezahlung. Das OLG führt dazu aus, daß eine AGB-Klausel, die den Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B von einer schriftlichen Preisvereinbarung abhängig macht, unwirksam ist, da sie den Auftragnehmer entsprechend dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. (hb)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Baurecht, 20(1989), Nr.3, S.335-336, Lit.